Suche: möglichst frische NRW-Referendar*in/Lehrer*in mit Fremdsprache

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ich suche (ex)Referendar*innen aus NRW, die mir folgende Frage beantworten können: musstest du zur Bewerbung zum Ref bzw zur Beantragung des 1. Staatsexamens deinen Auslandsaufenthalt nachweisen.

    (Ähnliches Beispiel: die Sportler*innen müssen zb ihren Rettungsschwimmer bei der Bewerbung auch mit einreichen)

    Ich mache es vor, suche aber möglichst frische Fälle.


    2012, 1.StEx nicht aus NRW, nie irgendetwas eingereicht.


    Mich interessieren alle Lehrämter und beide Fälle Master in NRW und Master/StEx nicht in NRW. (Aber mich interessiert nur das Verfahren in NRW).


    Danke im Voraus!

  • Ganz frisch... Referendariat 2020 abgeschlossen, ebenfalls nie etwas eingereicht bzgl. Auslandsaufenthalt. Aber ich wurde bei der Beantragung meines Zeugnisses beim Landesprüfungsamt gefragt, ob ich im Ausland war. Ich weiß aber nicht, wofür die das wissen wollten. Das war auch nur so ein Kästchen zum ankreuzen. Vielleicht für die Statistik.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz frisch... Referendariat 2020 abgeschlossen, ebenfalls nie etwas eingereicht bzgl. Auslandsaufenthalt. Aber ich wurde bei der Beantragung meines Zeugnisses beim Landesprüfungsamt gefragt, ob ich im Ausland war. Ich weiß aber nicht, wofür die das wissen wollten. Das war auch nur so ein Kästchen zum ankreuzen. Vielleicht für die Statistik.

    Danke!
    Das ist genau die Frage :) Was heißt "gefragt"? Einfach so oder mit Nachweis? Ich gehe davon aus, dass du in NRW studiert hast und den Master ins 1. StEx umgewandelt hast?

    (und gefragt haben sie, weil es eben eine Zugangsvoraussetzung nach LABG ist)

  • Ich musste nichts nachweisen. Ich habe auch von jemandem ohne Fremdsprache gehört, dass er ebenfalls danach gefragt wurde; deshalb war ich nicht sicher, wofür das gut war.


    Nach der alten Studienordnung war ein Auslandsaufenthalt aber nicht verpflichtend. Und auch jetzt gibt es an vielen Universitäten die Möglichkeit, sogenannte "Internationalisierungskurse" zu Hause zu machen, z.B. aus familiären oder finanziellen Gründen. Man muss auch nicht in ein Land der Zielsprache, sondern es reicht, wenn die Unterrichtssprache (in meinem Fall) Englisch ist.


    Durch die Corona-Pandemie wird es wohl auch Sonderregelungen im Hinblick auf verpflichtende Auslandsaufenthalte geben. Habe mal auf der Homepage der Uni Düsseldorf gelesen, dass die Studierenden nur die Buchungsbestätigungen bzw. irgendwelche Bescheinigungen der Universität, an die sie gegangen wären, vorlegen müssen, damit "eine kulante Regelung" gefunden werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich musste nichts nachweisen. Ich habe auch von jemandem ohne Fremdsprache gehört, dass er ebenfalls danach gefragt wurde; deshalb war ich nicht sicher, wofür das gut war.


    Nach der alten Studienordnung war ein Auslandsaufenthalt aber nicht verpflichtend. Und auch jetzt gibt es an vielen Universitäten die Möglichkeit, sogenannte "Internationalisierungskurse" zu Hause zu machen, z.B. aus familiären oder finanziellen Gründen. Man muss auch nicht in ein Land der Zielsprache, sondern es reicht, wenn die Unterrichtssprache (in meinem Fall) Englisch ist.


    Durch die Corona-Pandemie wird es wohl auch Sonderregelungen im Hinblick auf verpflichtende Auslandsaufenthalte geben. Habe mal auf der Homepage der Uni Düsseldorf gelesen, dass die Studierenden nur die Buchungsbestätigungen bzw. irgendwelche Bescheinigungen der Universität, an die sie gegangen wären, vorlegen müssen, damit "eine kulante Regelung" gefunden werden kann.


    Ja, das mit Corona ist eine Sondersituation..


    Ach ich glaube, du hast Recht, das LABG wurde 2016 verschärft.
    INternationalisation at Home ist klar, aber dann hat man eben den Beleg der Befreiung der hoffentlich nur selten ausgeteilt wird). Das mit der Unterrichtssprache ist allerdings im LABG eben nicht so gemeint. (und das ist mit der Grund meiner Recherche).

Werbung