Mich wundert das mit den Farben immer wieder. Ich habe mir auf Empfehlung unserer Fachberater eine zweifarbige Korrektur (ok, eigentlich drei Farben) angewöhnt: Grün für Vorzüge, Rot für Mängel in der inhaltlichen Darstellung. Auf deren Basis entstehen dann auch die im Abitur notwendigen Gutachten, die sich auf ebendiese stützen sollen. Die zweifarbige Korrektur unterstützt mich dabei gut bei der Erstellung der Gutachten und ist für Schülerinnen und Schüler und ggf. auftretende weitere Beteiligte relativ transparent und hilfreich bei der schnellen Erfassung der Notentendenz.
Eine dritte Farbe nutze ich inzwischen, um Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit zu kennzeichnen, die zumindest in der Sekundarstufe II auch bewertungsrelevant sein können. Die konkret zu nutzenden Farben sind im Übrigen nicht festgeschrieben. Eine solche Festschreibung konnte ich auch für Bayern bislang nicht entdecken. Der Respizient soll doch ohnehin keine Zweitkorrektur anfertigen, warum dann also eine eigene Korrekturfarbe? Spannend, dass es in NRW tatsächlich eine solche konkrete Festlegung gibt.