Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf diesem Wege versuche ich einmal, Ratschläge oder Erfahrungen zu sammeln. Kurz zur Situation: Ich bin Studienrat an einer Gemeinschaftsschule in BW (Beamter auf Probe) in meinem ersten Dienstjahr. Aus verschiedenen Gründen möchte ich die Schule wieder verlassen. Die GMS-Stelle habe ich damals bei den frühen Ausschreibungen angenommen und mich danach ziemlich geärgert, weil später auch noch viele Stellen an Gymnasien ausgeschrieben waren, die ich dann alle nicht mehr annehmen konnte.
Ich erwäge nun, folgendermaßen zu verfahren: Ich könnte beim RP meine Entlassung zum Schuljahresende beantragen. Dann müsste ja eine Neubewerbung jederzeit möglich sein. Allerdings frage ich mich: ist eine Teilnahme an den laufenden Ausschreibungen (Februar/März) möglich, wenn die Entlassung erst zu Ende Juli erfolgt, aber bereits feststeht? Oder müsste die Entlassung bereits zum Halbjahr (mithin Februar) erfolgen, damit eine Teilnahme am laufenden Einstellungszyklus und eine Neueinstellung zu September 2020 in Frage käme? Aus meiner Sicht müsste entscheidend sein, dass zum Einstellungstermin im September kein anderes Dienstverhältnis mehr besteht.
Ihr merkt, meine Frage tangiert vor allem Einstellungs- und Beamtenrecht... vielleicht weiß ja jemand mehr. Bei der GEW meinte man, das müsste so klappen. Aber: Theorie und Praxis...
Im Voraus herzlichen Dank für alle Ideen und Anregungen!
Herzliche Grüße aus Südbaden,
DreisamD