Tattoo im Ref

  • hallo!
    hmmm, ich bin eben auf einen beitrag hier im forum gestossen, der mich etwas verunsichert hat:


    http://www.lehrerforen.de/oldf…ic=100683599131&startid=1


    also, ich habe ein ziemlich gut sichtbares und großes tattoo am oberarm und war mir dessen schon bewusst, dass ich es in der schule nicht "zur schau" stellen will, da ich mir der komischen blicke im bäckersladen schon bewusst bin (vielleicht weil es so hübsch ist :D ??). nun habe ich aber gelesen, das es probleme bei der verbeamtung geben könnte, wenn der amtsarzt es sieht. ich kann mir so etwas eigentlich überhaupt nicht vorstellen, schließlich bin ich doch neben meiner "lehrer-rolle" auch noch ein privater mensch, und solange ich meine kollegen und die schüler damit nicht "pennetriere", dürfte einer verbeamtung doch nichts im wege stehen, oder??

  • Einfach mal so aus eigener Erfahrung:
    habe auch ein Tattoo, zwar groß aber leicht zu verstecken. Trotzdem läßt es sich nicht vermeiden, dass es dann und wann mal hervorgeblitzt und ich habe weder von Kollegen noch von Schülern je etwas Negatives gehört. Peinlich wars mir nur als mich mein letzter Rektor darauf angesprochen hat, doch selbst er (eher konservativ) hat nur interessiert nachgefragt, das wars.
    Verbeamtet bin ich noch nicht, bin noch auf Probe. Allerdings hat es den Arzt auf dem Gesundheitsamt bei der Untersuchung vor dem Ref auch überhaupt nicht interessiert.
    Der wollte lieber wissen, ob ich von einer Gehirnerschütterung, die ich vor 15 Jahren hatte "noch irgendwelche Spätfolgen" bemerke ?!
    LG, Sternchen :P

  • Zitat

    Verbeamtet bin ich noch nicht, bin noch auf Probe. Allerdings hat es den Arzt auf dem Gesundheitsamt bei der Untersuchung vor dem Ref auch überhaupt nicht interessiert.


    Ho,
    heißt das, ihr werdet vor dem Ref durchgecheckt und dann wieder bei der Verbeamtung auf Lebenszeit?
    Hier in NRW kreuzt man vor dem Ref nur einen Bogen an, aber vor der Verbeamtung auf Probe kommt dann die Fleischbeschau... soweit ich weiß, aber danach nix mehr - die LZ-Verbeamtung schließt dann ohne Check an (oder erzähle ich jetzt was falsches?)
    Gruß,
    JJ

  • Ja, wir mussten vor dem Ref aufs Gesundheitsamt. Vor der Einstellung auf Probe dann nicht mehr. Ob wir kurz vor der Verbeamtung auf Lebenszeit wieder hin müssen, kann ich dir gar nicht sagen. Da bei mir noch etwas Zeit ist (der erste Schulleiterbesuch kommt erst im Frühjahr), habe ich mich bisher noch nicht darum gekümmert...
    LG

  • Ich musste vor dem Ref zum Amtsarzt. Der hat nix wegen meinen zwei Tatoos gesagt. Ich glaub, der hat`s gar nicht gesehen. Und jetzt kommt das Interessante: Er hat zu mir gesagt, dass ich nach dem Ref zwecks Verbeamtung nicht mehr kommen müsste. Die Untersuchung würde auch für die Verbeamtung gültig sein. Kann das sein? Naja, ich werde es ja dann nach dem Ref sehen.... Wenn Tatoos ein Problem für die Verbeamtung darstellen, dann sind wir tätowierten Assozialen :D ja ganz schön gemopst. Denn schließlich kann man ja das Tatoo nicht mehr wegzaubern. Und selbst wenn es ginge.... Ich bin stolz auf meine Tatoos.

  • Zitat

    Untersuchung würde auch für die Verbeamtung gültig sein. Kann das sein?


    Ja, kann sein - muss aber nicht. Bei mir und einem Kollegen wurde nach dem Ref keine weitere Untersuchung veranlasst. Bei drei anderen Kollegen jedoch schon, allerding waren die (insgesamt & verteilt über die drei Jahre "Probezeit") über (geschätzt) 15 - 20 Tage krank. Scheinbar ist eine derartige "Anfälligkeit" ein Grund, dass die Regierung einen erneuten Amtsarztbesuch anordnen kann.


    Gruß,
    Holger

  • Aha, das klingt logisch. Ich kenne auch jemanden, der nach dem Ref auf jeden Fall nochmal zum Arzt muss, weil die Anforderungen (Gewicht) bei der ersten Untersuchung noch nicht ganz erfüllt waren. Na, dann hoffe ich mal, dass mich die Schule nicht krank macht und ich mir den Arztbesuch nach dem Ref schenken kann.

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