Wer jetzt immer ncoh meint, Vorschriften, die nicht auf den Fall einer Pandemie hin verfasst worden sind, jetzt ein zu eins durchzuziehen zu müssen, merkt doch echt nicht worum es geht. Der Fall einer Pandemie ist in der APO-GOSt nicht geregelt. Klingt für mich nach einem überegsetzlichen Notstand. Den haben wir aber nicht, weil das Ministerium in seinem Erlass geregelt hat, wie bei Klausuren zu verfahren ist. "Alle GO-Klausuren müssen geschrieben werden" stand da eben nicht. Es ging wohl mehr um eine Abwägung.
Ich kann Dir aus sicherer Quelle sagen, dass es hier definitiv keinen Ermessensspielraum bei den Q-Phasen-Klausuren gibt.
Die EPh-Klausuren sind per Erlass geregelt - da muss wenigstens eine geschrieben werden, damit die Bewertbarkeit in den schriftlichen Fächern hergestellt wird.
Falls Du die APO-GOSt nicht durchziehen willst, brauchst Du eine Änderungsverordnung nach § 52 SchulG - so gesehen ein Bildungssicherungsgesetz 2021