Hier die aktuellsten Infos.
[30.11.2020] Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW
„Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, sind damit nicht vereinbar und auch nicht erforderlich. Sie kommen nur schulspezifisch in Betracht. “
Das heißt doch, dass nicht auf die Inzidenzzahl der Stadt geschaut wird und dann die ganzen Schulen der Stadt in Wechselunterricht gehen, sondern die Inzidenzzahl der Schule berechnet wird. Das hieße doch aber, dass eine Schule mit 1000 Schülern ab 2 Schülern mit Corona in den Wechselunterricht gehen müsste...oder nicht?