Verbeamtung mit Hörgerät einseitig

  • Hi Leute!


    Ich wollte mal wissen, ob es hier Personen gibt, die im Zeitraum der Verbeamtung ein Hörgerät trugen und inwiefern es für den Amtsarzt relevant war. Zudem auch noch ob man in einem anderen Bundesland verbeamtet werden kann, wenn man in einem Bundesland nicht verbeamtet wurde.




    Vielen Dank im voraus für die Antworten und bleibt gesund!

  • Hallo,


    ich trage beidseitig Hörgeräte. Der Punkt war bei der Verbeamtung kein Problem bei mir.

    Der Amtsarzt hat einen Hörtest mit Hörgeräten gemacht, da ich diese im Unterricht ja auch tragen würde.


    Zur zweiten Frage kann ich nichts sagen.


    Allerdings ist das Ganze jetzt fast 20 Jahre her.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich kann es nicht belegen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwo ein Problem sein könnte (egal, in welchem Bundesland)?! Sofern das Hören MIT Hörgerät einwandfrei funktioniert, sollte doch alles in Ordnung sein.

  • Ich bin zwar bisher nur auf Widerruf verbeamtet (noch im Ref), war aber vorher auch beim Amtsarzt und trage beidseitig Hörgeräte. War überhaupt kein Problem, mit den HGs komme ich ja in der Schule gut zurecht!

  • Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass das ein Problem ist, wenn du mit deinem Hörgerät gut hörst.

    Eine Brille bei Sehschwäche ist ja auch kein Problem.

  • Eine Bekannte von mir trägt schon seit ihrer Teenagerzeit ein Hörgerät und ist trotzdem verbeamtet worden. Das war kein Problem, die Verbeamtung liegt bei ihr aber - wie bei Ruhe - schon 15 Jahre zurück.


    Zu deiner zweiten Frage kann ich ebenfalls nichts sagen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Also ich weiß nicht, wie oft das jetzt schon hier erklärt wurde: Der Amtsarzt soll feststellen ob es ein Risiko gibt dass du vorzeitig dienstunfähig wirst... Nicht mehr und nicht weniger. Inwieweit sibd Hörgeräte da ein Problem?

  • Wenn du auf ein Hörgerät angewiesen bist, hast du ja vermutlich auch bereits einen GdB, bei dem du, wenn dieser unter 50 liegt eine Gleichstellung beantragen könntest, damit du bei der Einstellung als Schwerbehinderter behandelt und geprüft wirst. Das würde die amtsärztliche Prüfung sicherlich erleichtern. Ob das möglich und nötig ist, dazu können dich die Schwerbehindertenbeauftragten deiner Gewerkschaft beraten oder auch deine örtliche Schwerbehindertenvertretung, die in jedem Fall an dieser Stelle dein(e) Ansprechpartner sein sollte(n).


    Ein ehemaliger Kollege von mir ist natürlich verbeamtet worden vor rund 5 Jahren mit seinen Hörgeräten. Ich könnte ohne meine Brille auch nicht arbeiten, weil viertel Maulwurf ( ;) ), erwartet aber auch niemand, solange ich Gläser in meiner Stärke trage kann ich arbeiten. (Nur bei Schwimmaufsichten bei meiner früheren Arbeitsstelle würde es kniffelig, da musste ich bei Bedarf mit Brille ins Wasser...). Lass dich, wenn noch nicht geschehen, von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten, prüf die Beantragung eines GdB bzw. einer Gleichstellung (wenn noch nicht vorliegend) und hol dir vor dem Amtsarztbesuch von deinen behandelnden Fachärzten Atteste aus denen eindeutig hervorgeht, dass deine Hörschädigung keine Einschränkung für den Zielberuf darstellt (an der Hürde kommen Amtsärzte nämlich nur sehr sehr schwer vorbei).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

Werbung