Beihilfeanspruch während der Elternzeit NRW

  • Hallo zusammen,

    Ich benötige mal eure Erfahrungen! Wie sieht es aus, wenn der Ehemann gesetzlich (pflichtversichert) ist. Unser Kind und ich sind beide pkv und beihilfeberechtigt. Nun erwarten wir unser zweites Kind. Ich habe gelesen, dass ich den Beihilfeanspruch während der Elternzeit verliere und in die Familienversicherung wechseln muss. Nun habe ich aber von mehreren Seiten gehört, dass die PKV inkl. der Beihilfe in 90% der Fälle einfach weiter läuft. Was ist denn nun richtig? Wie läuft das ab? Brauche ich einen Ablehnungsbescheid der Gesetzlichen KK? Dürfen die mich überhaupt ablehnen? Oder anders gefragt: werden sie mich annehmen? Und ich zahle dann eine Anwartschaft? Ist es wirklich so kompliziert? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! LG und Danke im Voraus :)

  • Zitat

    Sollte Ihre Ehegattin / Ihr Ehegatte in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, so besteht für die Dauer der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen ohne Teilzeitbeschäftigung nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Oktober 1996 – 4 RK 1/96 – ein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V. Ein Beihilfeanspruch besteht in diesem Fall nicht.

    Das steht oben verlinkt. :P

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Zitat

    In der Regel wird ein Anspruch auf Familienversicherung über den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner eher im Zusammenhang mit einer Beurlaubung nach § 64 LBG, weniger im Falle der Elternzeit nach § 74 Absatz 2 LBG entstehen.

    Elternzeit ist keine Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen Dank. Aber was genau bedeutet das jetzt? Ist es nun abhängig vom Sachbearbeiter der Beihilfestelle? Wie ist der Ablauf nach Antritt der Elternzeit OHNE Teilzeitbeschäftigung? Wendet die Beihilfestelle sich diesbezüglich bei mir? Muss ich selbst aktiv werden? Wie war es bei euch?

    LG

  • Was ist denn so schlimm, vorübergehend kostenfrei in die Familienversicherung zu wechseln? Dann musst du wenigstens die Rechnungen nicht mehr einreichen. Ich habe keinerlei Unterschied bei der ärztlichen Behandlung bemerkt.

  • Es ist in dem Fall nicht möglich. Daher stellt sich die Frage gar nicht.

    Nach der Geburt meldet man ja Elternzeit an und beantragt den Familienzuschlag und das Kindergeld beim lbv (zumindest bis März). Der Rest kommt dann automatisch. Wichtig, beim ersten Beihilfe Antrag nach der Geburt auch den Zuschuss zur Erstausstattung beantragen und eine Geburtsurkunde dazu legen.

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