• Wenn aber sachlich falsche bzw. irreführende und/oder unvollständige Informationen zur Begründung herangezogen werden, dann ist es sehr im Sinne des auch informierenden Forums, dass darauf hingewiesen wird (etwa die Krankengeldregelung bei TBs als nicht nachteilig gegenüber Beamten dargestellt wird; die Nachteile wegen den Verlusten an Erfahrungsstufen und - zeiten haben übrigens neuerdings eine ungeheure Brisanz aufgrund der allmählichen Umstallung auf A13/TVL-13 für alle - davon profitieren Beamte in weitaus stärkeren Umfange als Angestellte, die dann Stufenverluste hinnehmen müssten, so dass A13/TVL 13 für alle eigentlich ein Projekt ist, die Ungleichheiten zwischen verbamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften weiter zu verschärfen).

  • Entschuldige bitte, da ist sachlich nichts falsch, denn es wird nun mal aufgestockt.


    Und nein, bei uns macht das Umstellen auch keinen Unterschied, weil es nicht stufenweise erfolgt, sondern wir gleich von E11 auf E13 gegangen sind und eh nach Stufe 5 bezahlt werden ;)


    Lediglich das wann wir in Stufe 6 ankommen ist unterschiedlich, aber nicht so richtig viel bei mir, weil sie mir die Erfahrungsstufen ja eh nicht angerechnet haben durch die Zahlung der Stufe 5.


    Ich habe mal überschlagen, ich verliere ein Jahr.

  • Du bist in Berlin - in 15 anderen Bundesländern wäre der Sprung von E11 auf E13 (also 'Ja13') mit Stufen- und Erfahrungsstufenverlusten verbunden.


    In welcher Höhe wird aufgestockt? Wie lange? Entspricht das der unbeschränkten Lohnfortzahlung bei Beamten? Na, also....


    Keiner möchte dich hier an Selbstschädigung hindern - aber schon daran, eine Situation irreführend zu schildern.

  • In welcher Höhe wird aufgestockt? Wie lange? Entspricht das der unbeschränkten Lohnfortzahlung bei Beamten? Na, also....

    In voller Höhe, ja es entspricht dem und wie schon erwähnt wie lange ist abhängig, wie lange man schon im öD ist. Bei mir sind das meine ich 39 Wochen, doch ein erhebliche Zeit.


    UNd nein, es ist keine Selbstschädigung und ich fordere dich nochmals auf, diese Anschuldigungen oder unsinnigen Behauptungen zu unterlassen und irreführend war auch nichts dargestellt, denn genau diese Dinge habe ich alle angeführt, warum sie für mich nicht schlechter sind!

  • JA; 39 Wochen (na, Susannea, wie lang isses bei Beamten?); Wie schaut es denn mit der Bemessungsgrundlage und Kappungsgrenze aus? (bei Beamten und bei Angestellten).


    Okay, wenn das für dich nicht schlechter ist...ist ja überhaupt nicht anzweifelbar, du kannst ja alles Mögliche empfinden. Allerdings könnte es für(unkundige) Leser irreführend sein..und auch Empfindungen sind ob ihrer sachlichen Grundlage diskutierbar.

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