• Liebe Forengengemeinde,

    Ich habe mich in den letzten zwei Wochen mal mit zwei angestellten Kollegen ausgetauscht (Beide E13). Der eine hat ein Kind und sagte, er käme netto auf 2.600 Euro. Der andere Kollege ohne Kind, auf 2.800 Euro netto. Die beiden waren vor 15 Jahren als ich noch Schüler war schon da. Sind also in Stufe 6.


    Ich habe das einmal bei oeffentlicher-Dienst.Info nachgeschaut. Ein Angestellter Lehrer an einem Berufskolleg in NRW müsste doch in diesem Fall über 3.200 netto, plus eine Jahressonderzahlung erhalten in Steuerklasse 1 erhalten. Der zweite Kollege ist auf jeden Fall nicht verheiratet. Und die vollen Stunden machen beide ebenfalls. (Von der Tatsache, dass die beiden mit zu den fleißigsten in dem Laden gehören mal abgesehen)


    Die Frage basiert bei mir auf reiner Neugier und auch darauf, dass ich etwas geschockt war.


    Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären


    Viele Grüße und einen schönen Sonntag

  • Dann bleiben wir einmal bei dem Kollegen ohne Kind. Steuerklasse I. Und die Einzahlungen bzgl VWL sind ja vorgegeben. Was ich mich halt frage, wie kann da so eine Differenz entstammen?


    Bzw. TVL Stufe 13 generell da nachzuschauen ist schon richtig, oder?


    VG

  • Und die Einzahlungen bzgl VWL sind ja vorgegeben

    Nein, der AG-Zuschuss ist vorgegeben, einzahlen kannst du bei VWL soviel du willst, egal was der AG dazu zahlt.


    Ich rede nicht von VBL!


    Bzw. TVL Stufe 13 generell da nachzuschauen ist schon richtig, oder?

    Ja, aber wie gesagt, du musst ja auch KK z.B. eingeben usw. die Variable kennst du ja gar nicht.

  • Ja, aber wie gesagt, du musst ja auch KK z.B. eingeben usw. die Variable kennst du ja gar nicht.

    Zumal man sich hier im Bereich der freiwilligen Gesetzlichen Versicherung also alternativ auch privaten Krankenversicherung bewegt. Hinzu kommt z.B. auch ist jemand in einer Kirche und zahlt Kirchensteuer oder nicht, dass macht auch in dem Bereich locker mal nen Hunderter aus.

  • Ich oute mich mal: E13 (müsste eigentlich E14 sein, aber das ist eine andere Geschichte), Stufe 5, Steuerklasse III, KK 15,5%, kein VBL-Beitrag, zwei Kinderfreibeträge macht bei mir knapp 3900 netto.

    Zum Vergleich: Meine Frau ist A12, Stufe 4, Familienzuschlag Stufe 3. Wenn wir auf Steuerklasse IV/IV und je 1 Kinderfreibetrag gehen würden, hätten wir fast auf den Euro genau das Gleiche, ca. 3300. Bei meiner Frau geht dann noch die PKV ab.

    Fazit: Ich kann das Märchen von den wahnsinnigen Gehaltsunterschieden zwischen E und A nicht mehr so recht glauben.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Die Anzahl der Kinder ist im Angestelltenverhältnis relativ egal, da hier nur etwas Steuervorteil durch den Freibetrag dazu kommt. Wenn du nicht weißt, welche Steuerklasse die Personen jeweils haben ist der Vergleich ziemlich sinnlos. Außerdem kann es ja auch noch sein, dass einer davon kein voll Deputat hat.

    Denn die Abzüge kommen ja vor dem Netto. Auch wie das mit der KK ist, weißt du ja nicht.

    Die meisten Angestellten sind in der GKV. Da steckt der Beitrag bereits drin. Allerdings könnten sich jemand mit E13 auch privat versichern (würde ich als Angestellter aber niemals machen).

  • Okay. Dann mal anders gefragt: nehmen wir an ich bin Steuerklasse I und arbeite 15 Jahre als Angestellter Lehrer und in der Kirche. Dann gucke ich bei Entgeltgruppe E 13, Stufe 6 TVL richtig? Müsste ich netto bei 3.100 Euro rauskommen. Dann könnten noch anderweitige Abzüge hinzukommen?

  • Ich oute mich mal: E13 (müsste eigentlich E14 sein, aber das ist eine andere Geschichte), Stufe 5, Steuerklasse III, KK 15,5%, kein VBL-Beitrag, zwei Kinderfreibeträge macht bei mir knapp 3900 netto.

    Zum Vergleich: Meine Frau ist A12, Stufe 4, Familienzuschlag Stufe 3. Wenn wir auf Steuerklasse IV/IV und je 1 Kinderfreibetrag gehen würden, hätten wir fast auf den Euro genau das Gleiche, ca. 3300. Bei meiner Frau geht dann noch die PKV ab.

    Fazit: Ich kann das Märchen von den wahnsinnigen Gehaltsunterschieden zwischen E und A nicht mehr so recht glauben.


    Okay. Danke. Dann war das ja richtig. Ja, es gibt dann schon einen Unterschied. Ich bekomme in der zweiten Stufe genauso viel. Aber es ist nicht so exorbitant, wie ich es vermutet habe. Bei den Pensionen dürfte s es sich aber am Ende doch stark auszahlen

  • nicht unbedingt vom brutto, aber vom Netto könnte man ggf. noch private Altersvorsorgen abziehen. Ich würde das zwar nicht tun wenn ich über mein Netto Gehalt sprechen würde, aber undenkbar ist das jetzt nicht.

  • Ich oute mich mal: E13 (müsste eigentlich E14 sein, aber das ist eine andere Geschichte), Stufe 5, Steuerklasse III, KK 15,5%, kein VBL-Beitrag, zwei Kinderfreibeträge macht bei mir knapp 3900 netto.

    Zum Vergleich: Meine Frau ist A12, Stufe 4, Familienzuschlag Stufe 3. Wenn wir auf Steuerklasse IV/IV und je 1 Kinderfreibetrag gehen würden, hätten wir fast auf den Euro genau das Gleiche, ca. 3300. Bei meiner Frau geht dann noch die PKV ab.

    Fazit: Ich kann das Märchen von den wahnsinnigen Gehaltsunterschieden zwischen E und A nicht mehr so recht glauben.

    Du vergleichst aber unterschiedliche Stufen, Besoldungs- bzw. Tarifgruppen mit anderen Steuerklassen. Das macht auch keinen Sinn.


    Also vergleichen wir mal E13 und A13 jeweils in der Anfangs- und Endstufe mit Steuerklassen 3, verheiratet, keine Kirchensteuer und zwei Kinderfreibeträgen in BaWü.


    A13:

    Stufe 0 Stufe 12
    Bruttogehalt 4523,76 5587,11
    Nettogehalt 4244,10 4960,18


    E13

    Stufe 1 Stufe 6
    Bruttogehalt 4002,26 5798,14
    Nettogehalt 2730,56 3749,37



    Also sind es Netto in Stufe 0 bzw. 1 ein unterschied von 1513,54€ und in Stufe 12 bzw. 6 1210,81€. Von dem Unterschied muss zwar noch die Krankenversicherung abgezogen werden. Für die ganze Familie sind das etwa 600€. Es bleibt als Netto mehr hängen. Das kannst du einfach nicht verneinen.

  • nicht unbedingt vom brutto, aber vom Netto könnte man ggf. noch private Altersvorsorgen abziehen. Ich würde das zwar nicht tun wenn ich über mein Netto Gehalt sprechen würde, aber undenkbar ist das jetzt nicht.

    So steht es bei mir auf der Abrechnung drauf, da wird das erst abgezogen und dann steht da der Netto-Betrag, also spreche ich davon als Netto ;)


    Wenn wir auf Steuerklasse IV/IV und je 1 Kinderfreibetrag gehen würden,

    Könntet ihr niemals machen, denn wenn du zwei Kinderfreibeträge bei 3 hast, hättet ihr bei 4 jeder 2! Kinderfreibeträge.

    Jahressonderzahlung? Hast auch auch wirklich TV-L eingegeben?

    Wieso, also nach dem TVL gibt es eine Jahressonderzahlung.

    Die meisten Angestellten sind in der GKV. Da steckt der Beitrag bereits drin.

    Ja, aber der ist nicht mehr einheitlich bei den KK! Genau deshalb braucht man die Variable um das Netto zu berechnen.

  • So steht es bei mir auf der Abrechnung drauf, da wird das erst abgezogen und dann steht da der Netto-Betrag, also spreche ich davon als Netto ;)

    Die VBL steht auf der Abrechnung ja, aber man hat ja ggf. noch weitere Altersvorsorgen, die stehen bei mir nicht auf der Abrechnung und würde ich deshalb auch nicht abziehen wenn ich von meinem Nettogehalt spreche. Aber man kann natürlich auch freiwillig die VBL ergänzen. Das steht dann glaub ich wieder auf der Abrechnung drauf.

  • Der Unterschied im "Netto" ist zweifelsfrei vorhanden, wird hier aber deutlich überbetont, während einige Aspekte weggelassen wurden. Wenn man in Bawü A13 und E13 in Steuerklasse 1 mit 2 Kindern vergleicht, dann ergibt sich unter Berücksichtigung der jährlichen Sonderzahlungen in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe ein jährliches Netto von:


    E13/6: ca. 42200 € Netto (ohne VBL)

    A13/12: ca. 51750€ Netto (abzgl. jährliche Beiträge für PKV)


    Dabei ist zudem anzumerken, dass die Erfahrungsstufe E13/6 deutlich früher als A13/12 erreicht wird. Es bleiben wahrscheinlich unter dem Strich dennoch Unterschiede bestehen, aber die sind weit weg von den oben angeführten 1200€/Monat.

  • Die VBL steht auf der Abrechnung ja, aber man hat ja ggf. noch weitere Altersvorsorgen, die stehen bei mir nicht auf der Abrechnung und würde ich deshalb auch nicht abziehen wenn ich von meinem Nettogehalt spreche. Aber man kann natürlich auch freiwillig die VBL ergänzen. Das steht dann glaub ich wieder auf der Abrechnung drauf.

    Nein, es steht bei uns auch Einzahlungen in den Bausparvertrag oder die VWL usw. mit drauf, wie gesagt, ich rede nicht von VBL, die kommt noch darüber ;)

  • Dabei ist zudem anzumerken, dass die Erfahrungsstufe E13/6 deutlich früher als A13/12 erreicht wird. Es bleiben wahrscheinlich unter dem Strich dennoch Unterschiede bestehen, aber die sind weit weg von den oben angeführten 1200€/Monat

    Bei sind es konkret etwa 600€ pro Monat. Das ist schon signifikant.

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