Und: hat man generell bei Teilzeit in Elternzeit einen Anspruch darauf, dass die Stunden auch zusammenhängen an einem Vormittag liegen? Würde man drei Tage bspw Stunde 1-6 mit Springstunden haben, wird der Zweck der Teilzeit in Elternzeit ja eig ad absurdum geführt.
Leider nein, aber du hast das Vorschlagsrecht und einen Anspruch darauf, dass die Zeit in Absprache mit dir verteilt wird.
Ich verstehe deine Verteilung mit dem Elterngeld trotzdem nicht richtig.
Du 1/2 50 % zählt also als ein verbrauchter Monat. Freundin 1-12 Elterngeld sind 12 verbrauchte Monate. Dann bliebe noch einer. Wenn du jetzt sagst 13/14 volles Elterngeld seid ihr insgesamt bei 15 Monaten. Wo also liegt mein Denkfehler?
50% reichen übrigens für Partnermonate nicht, da muss man mehr arbeiten.