Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Fragen an euch, für eine männliche Lehrkraft, verbeamtet, Land NDS...
- Elternzeit ab Geburt des Kindes für zwei Monate gewünscht, Elterngeld soll erst später im Lebensverlauf beantragt werden
- ist es möglich hier für diese zwei Monate der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten (Anspruch darauf oder Goodwill)?
- gelten für diesen Antrag auch die 7 Wochen analog zur Elternzeit?
- muss sich beim ersten Antrag auf zwei Jahre festgelegt werden? Der Formularvordruck enthält hierzu keinerlei Angaben ...später möchte ich ja nochmals Elternzeit mit Elterngeld nehmen...muss ich mich hier also schon festlegen wann oder gilt hier erneut sieben Wochen Vorlauf?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann berichten!
Liebe Grüße