Infektionsschutzgesetz

  • Eben bei open petition gesehen. Was meint ihr dazu? Hat sich jemand von euch mit altem Gesetz und neuem Entwurf auseinandergesetzt?



    "Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes [1] am 18.11.2020 nicht zu verabschieden.

    Referenzen: [1] Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/23944, dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

    Begründung

    Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I).

    In vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschweige denn einer Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Methoden (z.B. §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-7].

    In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite willkürlich durch den Bundestag festgelegt werden kann - also an keinerlei Fakten oder Daten gebunden ist - resultiert daraus die große Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbegrenzten Zeitraum und/oder unverhältnismäßig einzuschränken und damit die für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung elementare Gewaltenteilung auszuhöhlen."

  • Die Neuauflage ist notwendig, um die Maßnahmen rechtssicher anordnen zu können. Man merkt allerdings schon, dass das Gesetz schnell geschrieben wurde. Über die eine oder andere Sache kann man sicherlich diskutieren.

  • Wird das Gesetz durch die Mehrheit im Bundestag bestätigt, gibt es nur zwei Möglichkeiten.


    1. Das Bundesverfassungsgericht wird (nach eingereichten Klagen) das Gesetz für nichtig erklären und der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpassen.


    2. Das Bundesverfassungsgericht wird 1. nicht tun. Dann ist das Grundgesetz nur noch Makulatur und wir können uns für lange Zeit vom Begriff "Demokratie" verabschieden.


    Ich hoffe auf das 1.

  • 2. Das Bundesverfassungsgericht wird 1. nicht tun. Dann ist das Grundgesetz nur noch Makulatur und wir können uns für lange Zeit vom Begriff "Demokratie" verabschieden.

    Was für ein Blödsinn.

  • Die Neuauflage ist notwendig, um die Maßnahmen rechtssicher anordnen zu können.

    Das konnten die Maßnahmen bisher auch. Den Maßmahmeverordnern musst zwar immer mal durch die Gerichte auf die Sprünge geholfen werden, was Rechtssicherheit usw. angeht, aber das ist doch handwerklicher Pfusch auf deren Seiten und nicht ein Problem des Gesetzes.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Das konnten die Maßnahmen bisher auch. Den Maßmahmeverordnern musst zwar immer mal durch die Gerichte auf die Sprünge geholfen werden, was Rechtssicherheit usw. angeht, aber das ist doch handwerklicher Pfusch auf deren Seiten und nicht ein Problem des Gesetzes.

    In den Urteilsbegründungen wurde oft angemahnt, dass der Gesetzgeber eine Grundlage schaffen soll und nicht die Landes- oder Bundesregierung per Verordnung regieren soll. Durch das Gesetz wird die Forderung der Gerichte nach einer Beteiligung der Legislative erfüllt.

  • ... funktioniert offenkundig unsere Demokratie (genau wie wenn 1.eintritt) und ungeachtet der potentiell möglichen Eingriffe ginge das BVerfG in Fall 2 davon aus, dass die möglichen Eingriffe ins GG ausreichend begründet bzw. zu begründen wären, würde diese für verhältnismäßig erachten und würde dennoch auch künftig im konkreten Fall bei Bedarf prüfen, ob eben diese Verhaltnismäßigkeit auch im ganz konkreten Fall gegeben ist.


    Ich habe ehrlich gesagt keinen Zweifel daran, dass das BVerfG wie auch früher schon als Hüter der Demokratie agieren wird und nur solche Eingriffe als zulässig erachten wird, die tatsächlich erforderlich, angemessen und geeignet sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In den Urteilsbegründungen wurde oft angemahnt, dass der Gesetzgeber eine Grundlage schaffen soll und nicht die Landes- oder Bundesregierung per Verordnung regieren soll. Durch das Gesetz wird die Forderung der Gerichte nach einer Beteiligung der Legislative erfüllt.

    Das dachte ich auch als erstes, wenn aber der "Ermächtigungscharakter" erhalten bliebe, wird das Vertrauen ja nicht größer. Aber was CDL schreibt, klingt wiederum überzeugend, die Gewaltenteilung wird für eine unabhängige Beurteilung der aktuellen Lage sorgen.

  • Das Schweizer Epedemiegesetz hat den Bundesrat im März tatsächlich "ermächtigt" im Alleingang, d. h. ohne Zustimmung des Parlaments Massnahmen zu verhängen. Dieses Gesetz wurde 2016 aber halt per Volksentscheid angenommen, wie alles vor's Volk muss, was die Verfassung tangiert. Tatsächlich lief es während der "Ausserordentlichen Lage" (= nationaler Notstand) organisatorisch recht gut und es wurde wenig gemotzt. Seit der Bund die Kompetenzen wieder an die Kantone abgegeben hat, harzt es von vorne bis hinten. Nicht mal die beiden Basel konnten sich im punkto Maskenpflicht z. B. einig werden. Vor allem die Kantone mit einer starken SVP im Parlament wollten keine "bösen" Massnahmen verhängen und fingen irgendwann sogar an sich gegenseitig im Massnahmenverhängen zu unterbieten. Zuletzt war der Ärger über den Bundesrat dann ziemlich gross, warum die nicht endlich mal fürs ganze Land wieder auf den Tisch hauen. Das Epedemiegesetz definiert ja sehr klar, was geht und was nicht geht und die Ausserordentliche Lage darf auch nur zeitlich begrenzt ausgerufen werden. So wird das in Deutschland mit einem neuen Gesetz sicher auch sein. Es ist im Ernstfall eben schon sehr nützlich wenn die ganze Diskussion mit den föderalen Platzhirschen einfach mal übersprungen werden kann.

  • ... Es ist im Ernstfall eben schon sehr nützlich wenn die ganze Diskussion mit den föderalen Platzhirschen einfach mal übersprungen werden kann.

    Wobei die mal zu unser aller Sicherheit eingeführt wurde. So richtig zufrieden scheint's aber die Menschen tatsächlich nicht zu machen...


    Edit: noch ma gelesen, es geht ja im Gesetz um Epidemien "nationaler Tragweite".

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