Da möchte ich dir widersprechen. Die Kinder müssen bei Betreten des Schulgebäudes vorzeigen, da sonst das Zutrittsverbot gilt. Eigentlich muss jemand am Eingang stehen und sich die Bescheinigungen zeigen lassen.
In den Bestimmungen stand, dass es zu Beginn des Unterrichts zu kontrollieren sei:
Die Testungen zu Hause werden zu Beginn des Präsenzunterrichtes an den vorgegebenen Testtagen in
der Schule gem. der jeweiligen Vorgabe der Schulen z.B. Unterschrift der Eltern, Vorzeigen der Testkassette
pp von den Lehrkräften kontrolliert. (Sichtkontrolle ist ausreichend) (Punkt 2.4.2)
Dass es dagegen Schulen gibt, die Einlasskontrollen machen und damit zusätzliche Aufsichtszeiten generieren und auf sich nehmen, weiß ich, steht aber auf einem anderen Blatt.