Hier eine Info, die sicher für einige hier relevant ist: laut der neuen Impfverordnung (veröffentlicht am 11.3.) rücken pflegende Angehörige in Prio 1 auf:
http://www.der-paritaetische.d…rdnung-in-kraft-getreten/
„
§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität
- Abs. 1 Nr. 3: Diese Gruppe umfasst nun neben den Pflegediensten auch andere ambulante Dienste, teilstationäre Einrichtungen und ambulant betreute Wohngruppen. Hierunter fallen nun auch Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen. Aus der Begründung geht außerdem hervor: Zudem fallen unter Absatz 1 Nummer 3 beispielsweise Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, Heilmittelerbringer sowie Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung und Beschäftigte die im Rahmen einer persönlichen Assistenz oder Einzelfallhilfe pflegebedürftige oder geistig behinderte Menschen ambulant pflegen und betreuen sowie Pflege- und Betreuungskräfte, die im Rahmen des persönlichen Budgets direkt bei den Pflegebedürftigen angestellt sind. Zudem zählen im ambulanten Bereich tätige Prüf- und Begutachtungskräfte der Medizinischen Dienste zu den Personen, die mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben. Laut Begründung fallen unter den Begriff ambulante Dienste nunmehr auch pflegende Angehörige.“
Ich habe diese Info von verschiedenen Verbänden bekommen, etliche pflegende Angehörige im Bekanntenkreis haben auch schon Impftermine bekommen.