Weiß jemand, ob ein Schulleiter das Tragen einer ffp2 Maske im Rahmen der Maskenpflicht für Lehrer anordnen darf? Abgesehen davon, dass die Schule sie zur Verfügung stellen muss.
ffp2 Maskenpflicht
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Wäre es nicht grundsätzlich sinnvoll, freiwillig welche zu tragen? (Wenn Du sie selbst bezahlst, würde ich versuchen, sie von der Steuer abzusetzen immerhin.)
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Wäre es nicht grundsätzlich sinnvoll, freiwillig welche zu tragen? (Wenn Du sie selbst bezahlst, würde ich versuchen, sie von der Steuer abzusetzen immerhin.)
Ja, wäre es, aber das ist ja nicht die Frage.
Weiß jemand, ob ein Schulleiter das Tragen einer ffp2 Maske im Rahmen der Maskenpflicht für Lehrer anordnen darf? Abgesehen davon, dass die Schule sie zur Verfügung stelle,mn muss.
Der SL darf zumindest an einer staatlichen Schule nicht weiter gehen, als das KM bzw die Corona-Verordnung es Landes dies vorgibt. Mir ist aktuell kein KM bekannt, das FFP2-Masken für Lehrkräfte auch nur offiziell empfehlen, geschweige denn vorschreiben würde. Insofern bitte deine SL darum dies schriftlich anzuweisen (wenn der klug ist, wird er keine Anweisung herausgeben, die nicht durch die Corona-Verordnung deines Bundeslandes gedeckt ist, anderfalls remonstrierst du), das dürfte voraussichtlich das Problem direkt lösen. Ich bezweifel ehrlich gesagt, dass wenn die Länder Entsprechendes anordnen würden, man automatisch als Lehrkraft FFP2-Masken gestellt bekommen würde auch wenn das anständig wäre. Hier in BW bekommen Primarlehrkräfte ja nicht einmal MNS vom Land gestellt (anders als wir Sekundarleute).
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Diesem Artikel (https://www.merkur.de/bayern/b…terricht-zr-90090908.html) entnehme ich, dass eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken wohl in Bayern nicht vorgeschrieben wird (fände ich auch etwas vermessen, muss ich sagen):
"Bewegungen gibt es indes bei der Anschaffung von FFP2-Masken, die vom Bayerischen Philologenverband für alle Lehrer gefordert wurden. Söder gab keine definitive Zusage, sicherte aber Gesprächsbereitschaft zu. Denkbar ist, dass es bestimmte Kontingente für Schulen gibt, die Lehrer die Masken aber nur freiwillig tragen sollen. Mancher Beteiligter am Schulgipfel war damit nur halb zufrieden: „Bezüglich der Dienstgeräte und FFP2-Masken für Lehrkräfte hätten wir uns klarere Aussagen gewünscht, aber es wurden zumindest weitere Gespräche zugesagt“, erklärte Philologenchef Michael Schwägerl hinterher."
Ansonsten gilt m. E., was CDL schreibt: Die Schulleitung darf nichts anordnen, was nicht auch durch das KuMI angeordnet wurde.
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Hier in BW bekommen Primarlehrkräfte ja nicht einmal MNS vom Land gestellt (anders als wir Sekundarleute).
Hier in Niedersachsen bekommt keine Lehrkraft - egal ob Primar- oder Sekundarbereich - MNS gestellt oder bezahlt .
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Also wir haben hier auch keine Masken bekommen...
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Nein, das darf ein Schulleiter nicht vorschreiben.
Hessen: FFP2-Masken sowie einfache MNB werden den Lehrkräften kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. (ich kann hier nur für die Grundschule sprechen).
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Hessen: FFP2-Masken sowie einfache MNB werden den Lehrkräften kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. (ich kann hier nur für die Grundschule sprechen).
Das ist ja super!
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Mir ist aktuell kein KM bekannt, das FFP2-Masken für Lehrkräfte auch nur offiziell empfehlen,
Doch, hier, empfohlen und abholbereit.
Nicolas , darf er nicht, denn nach 75 min muss man sie 30 min absetzen.
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Guckst du hier:
https://www.km.bayern.de/downl…enHygiene-Plan-Anlage.pdf
S. 9 ff. Da steht alles über das Tragen der Masken.
Ein Schulleiter kann sich nicht über den Rahmen-Hygiene-Plan hinwegsetzen.
Ansonsten findest du Antworten in den entsprechenden Schriften des KMs, dahin gelangst du ganz gut über die FAQ zu Corona.
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Nicolas , darf er nicht, denn nach 75 min muss man sie 30 min absetzen.
So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.
Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.
Und wo steht das mit 75min absetzen?
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Hessen: FFP2-Masken sowie einfache MNB werden den Lehrkräften kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. (ich kann hier nur für die Grundschule sprechen)
Allerdings liegt den FFP2-Masken ein Einlieger bei, dass es sich dabei nicht wirklich um welche Handelt, da sie nicht die entsprechende DIN erfüllen. Mir drängt sich dabei der Gedanke auf, dass ich nun die Masken trage, die sich die Bundesregierung weigert zu bezahlen.
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So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.
Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.
Und wo steht das mit 75min absetzen?
Nein, dazu ist der SL meines Wissens nicht berechtigt. Eine ähnliche Frage kam z. B. vor den Sommerferien in Nds. auf, als einige Schulleitungen meinten, eine Pflicht zum Tragen eines MNS verhängen zu wollen. Da vom KuMi nur eine Empfehlung dazu bestand, hat diese verlauten lassen, das sei nicht rechtens (so stand es damals unter den FAQ auf der Homepage des nds. MK). Ein Hausrecht kann die SL dahingehend nicht geltend machen.
Zur max. Tragezeit einer FFP2-Maske siehe hier (https://www.bgw-online.de/Shar…ona-PSA-Masken-11-C7.html)
"Die Empfehlung der BGW zu den maximalen Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruht auf der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Hiernach beträgt die maximale Tragezeit grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten."
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Hallo Nicolas,
was ist denn der Hintergrund deiner Frage?
Hat die Schulleitung das angeordnet oder möchtest du, dass sie es anordnet?
Wenn sie es angeordnet hat, dann kann man immer auf den Rahmenhygieneplan und die Bestimmungen zum MNS verweisen. Die sind eindeutig.
Wenn du das gerne fürs ganze Kollegium hättest, hast du schlechte Chancen. Aber für dich kannst du das ja entscheiden.
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So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.
Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.
Und wo steht das mit 75min absetzen?
Wir haben so ein Merkblatt bekommen. Guck mal hier:
https://www.bgw-online.de/DE/M…EB1A81448BD699EC657E19872
Hausrecht heißt ja nicht, dass man machen darf was man will. Zumal die FFP2-Dinger ja nur dich selbst besser schützen und nicht andere.
Wieso die Frage, ist das der Fall bei euch?
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Hausrecht heißt ja nicht, dass man machen darf was man will. Zumal die FFP2-Dinger ja nur dich selbst besser schützen und nicht andere.
Wie kommst du darauf? Solange du keine Masken mit Ventil trägst, ist selbstverständlich auch der Fremdschutz bei ffp2 Masken größer als bei Alltagsmasken.
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Danke für Eure Einschätzung.
Unser Chef hat eben eine solche Anweisung an alle Kollegen per E-Mail verschickt. Zuvor hatte er bereits das Tragen von Buffs-Halstücher als MNB untersagt.
Da er gerne mal Anordnungen erteilt, die juristisch nicht haltbar sind, wurde ich misstrauisch.
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Im letzten Schreiben unsere KM stand sogar explizit drin, dass die Schulleitung dies nicht anordnen darf.
Außerdem müssen die Dinger gestellt werden, wenn man sowas anordnen will.
Ich weise hier am Rande nochmal darauf hin, dass es sich bei den Masken idR um Einmalprodukte handelt So wurden die Dinger konzipiert, verkauft, und bis vor der Knappheit auch benutzt.
Unser LK hat uns Mullwindeln mit Bändern dran als Masken gestellt....... .
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Allerdings liegt den FFP2-Masken ein Einlieger bei, dass es sich dabei nicht wirklich um welche Handelt, da sie nicht die entsprechende DIN erfüllen. Mir drängt sich dabei der Gedanke auf, dass ich nun die Masken trage, die sich die Bundesregierung weigert zu bezahlen.
Wir haben immer wieder unterschiedliche Hersteller....
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Wie kommst du darauf? Solange du keine Masken mit Ventil trägst, ist selbstverständlich auch der Fremdschutz bei ffp2 Masken größer als bei Alltagsmasken.
Achso, dann entschuldige die falsche Aussage, so hatte ich es verstanden. Hab mich aber nicht intensiver mit Atemschutz beschäftigt, du kannst sicher belegen, dass dem so ist. Ist aber für die Frage des Zwangs m.M.n. eher zweitrangig.
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