Hallo ihr,
seit langen mal wieder hier im Forum.
Bei uns am Gymnasium in Nds. gab es einen Wechsel in der Sek-II-Koordination. Seit dem wird die Klausurlänge von 3- und 4-stündigen Klausuren anderes interpretiert und die Pausenzeiten abgezogen. In der Verordnung von 2018 steht: "10.9 Die Klausuren in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen zwei bis vier Unterrichtsstunden (…) dauern.“ Das heißt für mich nicht, dass die Pausen ausgeschlossen bzw. abgezogen werden. Meine Koordinatorin sieht das anders und schreibt auf meine Nachfrage: "eine Unterrichtsstunde umfasst 45 min. Von Pausen, die mit einbezogen werden, steht nichts in den Vorgaben.“
Daraufhin habe ich meinen Landesfachberater kontaktiert. Er hat sich auch gewundert über diese Interpretation, auch wenn man das tatsächlich so lesen kann. Er höre auch zum ersten Mal von solch einer "Kürzung".
Heute bekamen wir noch eine Mail, die o.g. konkretisierte: "90 min (zwei Unterrichtsstunden) - 135 min (drei Unterrichtsstunden) oder - 180 min (vier Unterrichtsstunden)" wurden als Arbeitszeit vom SEK-II-Büro festgesetzt.
Mich würde - besonders von den nds. Kollegen*innen interessieren - ob das wirklich an anderen Schulen auch der Fall ist. Ich sehe hier nämlich auch eine Benachteiligung unserer Schüler gegenüber andern Schülern in Nds., da ich ja meine Klausur nun auch inhaltlich verkürzen oder vereinfachen muss.
Wie ist das bei euch? Werden Pausen von der Bearbeitungszeit abgezogen?