Aber bei den Pausenaufsichten kenne ich doch die meisten Schüler gar nicht: Mehr als eine freundliche Aufforderung, dass auf dem Schulgelände der MNS getragen werden muss, ist kaum drin.
Doch, natürlich! Dass es für "Maskenverweigerer" (natürlich nur für diejenigen, die auch den freundlichen Aufforderungen nicht nachkommen) Konsequenzen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen oder kurzfristigem Unterrichtsausschluss auf Anordnung der Schuleitung geben soll, schreibt sogar das nds. Kultusministerium in einem Dokument. Falls es jemanden interessiert: Es findet sich beim nds. KuMi unter "Wie können Schulleitungen auf Verstöße gegen Hygienevorschriften - insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - reagieren?"