Unabhängig von dem Streit oben:
Kann mal jemand von euch nen Link liefern, aus dem ich definitiv entnehmen kann, dass es in Bayern tatsächlich Lehrer als Kommunalbeamte gibt?
Oben und auch im gerade verlinkten Thread wird mir das nicht klar, kann ich mir nicht vorstellen, würd mich deshalb interessieren.
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen: Deutliche Anhebung für untere Einkommen und Gesundheitsberufe
- Magda_T
- Erledigt
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Ich verstehe daher deine Antwort nicht.
Auch wenn dein Zitat von Susanna verwendet wurde und für mich war, ich verstehe es auch nicht...
Erzähl doch nicht solch einen Unsinn, das hat niemand außer dir behauptet, sondern die KOMMUNE zahlt die Bezüge, Gehalt zahlt nämlich niemand für Beamte!
Das Land zahlt das Gehalt - sorry: die Bezüge! - für die Lehrer an städtischen Schulen. Das sind und bleiben Landesbeamte. Egal, was du hier aus anderen Beiträgen zusammenklaubst.
Wir können ja mal einen Aufruf starten: Alle verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Schulen, die ihre Bezüge nach der Bundesbesoldungstabelle erhalten, bitte melden! Mal schauen, wie viele da zusammenkommen (Lehrerin2007 bleibt ja auch stumm)...
Das einzige Konstrukt, was mir einfällt, wonach ein Lehrer gemäß Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden könnte, wären Lehrer an Bundeswehrfachschulen. Gibt es da eventuell jemanden hier im Forum?
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Unabhängig von dem Streit oben:
Kann mal jemand von euch nen Link liefern, aus dem ich definitiv entnehmen kann, dass es in Bayern tatsächlich Lehrer als Kommunalbeamte gibt?
Oben und auch im gerade verlinkten Thread wird mir das nicht klar, kann ich mir nicht vorstellen, würd mich deshalb interessieren.Wieso, dort steht das doch wortwörtlich drin.
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Das ist nur das, was dur dir aus den Beiträgen zusammenklaubst.
Deine ursprünglichen Aussagen sind:
"Für die, die zu der Gruppe gehören (sprich KOmmunalbeamten, z.B. in Bayern), gilt genau das, was ich oben geschrieben hatte!" und "In der Regel wird das [Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2020] 1:1 übernommen, meine ich."
Das impliziert, dass du davon ausgehst, dass es verbeamtete Lehrer an städtischen Schulen in Bayern gibt, die Kommunalbeamte sind und nach Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden.
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Stan, schau im Link von humblebee nach. Da spricht ein städtischer Beamter aus München.
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Stan, schau im Link von humblebee nach. Da spricht ein städtischer Beamter aus München.
Das ist von 2005, also vor der Föderalismusreform und damit nicht mehr gültig. Danach gilt:
"Die Zuständigkeit für Besoldung, Versorgung und Dienstrecht der Landes- und Kommunalbeamten und Landesrichter geht in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer über. Die Personalausgaben binden im Durchschnitt mehr als 40 Prozent der Landeshaushalte. Die Länder hatten bisher jedoch nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei den Arbeits- und Gehaltsbedingungen ihrer Beamten und Richter."
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wenn du 1,5 Minuten in Google investiert hättest, hättest du gesehen dass die Wahrheit in der Mitte liegt.
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Wieso in der Mitte?
"Darüber hinaus bietet Ihnen die Landeshauptstadt München neben dem Gehalt nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz..."
Es ging hier doch immer um die verbeamteten Lehrer, und die erhalten ihr Gehalt [sic!] nach dem Bayerischen Landes-Besoldungsgesetz.
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Zitat
Bei Beamten redet man zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls vom "Gehalt", korrekt heißt es hier aber "Besoldung".
ZitatLehrerinnen und Lehrer sind in der Regel Landesbeamte.Quelle: https://www.gew.de/tarif/gehalt/gehaltstabellen-fuer-beamte/
Irgendwo muss es doch einen Link geben, der LuL an städtischen Schulen der Landeshauptstadt München auch als Kommunal- oder Gemeindebeamte ausweist.
Dass die Landeshauptstraß händeringend LuLs sucht, ist ja unbestritten; dass sie diese aber auch als Arbeitgeber in den kommunalen Dienst nimmt, muss doch irgendwo rechtlich fixiert sein.
Ist denn hier niemand, der/die eine Arbeits- oder Verwaltungsrechtlerin an der Seite liegen hat, die hier mal für weitere Klärung sorgen könnte? -
Das mit Gehalt und Besoldung ist mir klar, der explizite Verweis bezog sich auch auf Susanna, die hier Gottes"beweise" um die Existenz verbeamteter bayerischer Lehrer an städtischen Schulen, die nach der Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden, aufstellt, nur um dann beim Wort "Gehalt" zur Paragraphenreiterin zu werden.
Das mit der Besoldung ist ja nun hinlänglich geklärt, auf die Klärung zum Status verbeamteter Lehrer in Bayern hoffe ich auch und schließe mich gerne an:
"Ist denn hier niemand, der/die eine Arbeitsrechtlerin an der Seite liegen hat, die hier mal für weitere Klärung sorgen könnte?"
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So. Es ist spät, und die Diskussion mittlerweile so blödsinnig, dass der Fossi jetzt mal nicht als bden-württembergischer Schulleiter spricht, sondern als bayerischer Ex-Lehrer und Jurist.
Mich erstaunt eher, dass es nur noch in Bayern städtische Schulen gibt. Ich hatte das bislang für normal gehalten...
Also zur Klarstellung: Ja, es gibt in Bayern Städte, die sich eigene Schulen halten und die Lehrkräfte als städtische Beamte beschäftigen. Ein Beispiel ist Würzburg, das sich in den 50er Jahren einen Namen als Schulstadt machte und ab den 80ern verzweifelt versuchte, die Schulen dem Freistaat zu vermachen, um wenigstens die laufenden Gehälter los zu sein, nachdem man gemerkt hatte, welche Last die Pensionen darstellen.
Gelungen ist das nur teilweise. Zwei Gymnasien wurde man los, ebenso die FOS/BOS, zwei große Berufsschulen sind noch in städtischer Hand.
In anderen Städten ist das ähnlich gelaufen. Mittlerweile dürfte tatsächlich nur noch München eigene Schulen in nennenswerter Zahl unterhalten. Ach ja: Wir reden hier natürlich nicht vom Sachaufwand. Den tragen in Bayern wie überall die Kommunen, teilweise die Landkreise.
Somit ich hoffe, jetzt hat es auch Ollie kapiert.
Ergänzend hier noch ein Link: https://www.muenchen.de/rathau…nprofile/lehrkraefte.html
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@Fossi: es gibt in Bayern schon noch eine recht erkleckliche Zahl an städtischen Schulen. So sind grundsätzlich viele der Wirtschaftsschulen städtisch. Neben München hat auch Nürnberg ein breites Angebot an städtischen Schulen.
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In NRW sind die öffentlichen Schulen fast ausnahmslos in kommunaler Hand; das Lehrpersonal steht allerdings in Diensten des Landes.
Das hilft aber anscheinen hier nicht weiter.
Wem aber der Wunsch nach Klärung auf den Geist geht, der muss sich ja hier nicht selber belasten.
Also verbeamtete LuL an städtischen Schulen sind in NRW Landesbeamtete. Und in Bayern ist das anders.
Mmh...
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Bayern ist ein Sonderfall.... wen wundert es, Diskussion beendet 😂😂😂😂
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In NRW sind die öffentlichen Schulen fast ausnahmslos in kommunaler Hand; das Lehrpersonal steht allerdings in Diensten des Landes.
Welche Rolle spielt dann die Kommune konkret an diesen Schulen? Wer ist dort weisungsbefugt? Nochmal: Es geht nicht um den Sachaufwand (Gebäude, Heizung, Lehrmaterial, Hilfspersonal), sondern um die Rolle als Betreiber der Schule. Die städtischen Schulen in Bayern sind praktisch (sorry, schiefes Bild) Privatschulen in öffentlicher Hand.
gingergirl: Ja, die Wirtschaftsschulen hatte ich vergessen. Sind die Wirtschaftsschulen ja gewöhnt !
Diokeles: Dafür gibt es so einen anachronistischen, verfassungswidrigen Quatsch wie konfessionelle Schulen in Bayern schon seit knapp 60 Jahren nicht mehr.
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Unabhängig von dem Streit oben:
Kann mal jemand von euch nen Link liefern, aus dem ich definitiv entnehmen kann, dass es in Bayern tatsächlich Lehrer als Kommunalbeamte gibt?
Oben und auch im gerade verlinkten Thread wird mir das nicht klar, kann ich mir nicht vorstellen, würd mich deshalb interessieren.https://www.muenchen.de/rathau…e/berufliche-schulen.html
https://www.muenchen.de/rathau…-schulen/berufsstart.html
Auskennen tu ich mich nur im beruflichen Schulwesen. Da haben die Städte München, Nürnberg, Augsburg aus irgendwelchen historischen Gründen städtische Beamte als Lehrer. In den anderen Städten sind wir Landesbeamte.
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Da es mich, obwohl ich selber ja gar nicht betroffen bin, nun doch interessiert hat und die bisherigen Links für mich nicht eindeutig waren, hab ich weitergesucht und endlich was gefunden: das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchFG/true
Dort ist zu lesen in
ZitatAbschnitt III Kommunale Schulen
Art. 15 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
Die kommunale Körperschaft, die Dienstherr des Lehrpersonals ist, trägt den Personalaufwand und den Schulaufwand.
Jetzt bin ich zufrieden.
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Und bezahlt werden die dort verbeamteten Lehrer gemäß der bayerischen Landesbesoldung, womit ich auch zufrieden bin.
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Halleluja.
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Diokeles: Dafür gibt es so einen anachronistischen, verfassungswidrigen Quatsch wie konfessionelle Schulen in Bayern schon seit knapp 60 Jahren nicht mehr.
uuuuiiii......toll.
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