Hallo!
Ich beende am 31.1. mein Ref, ab Ende Februar habe ich eine Vertretungsstelle. Muss ich mich für drei Wochen arbeitslos melden??????
Arbeitslos melden in der Zeit zwischen Ref und Vertretungsstelle???
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Zitat
sharasad schrieb am 05.01.2005 14:58:
Hallo!
Ich beende am 31.1. mein Ref, ab Ende Februar habe ich eine Vertretungsstelle. Muss ich mich für drei Wochen arbeitslos melden??????
Du kannst Dich gar nicht arbeitslos melden, weil Du gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Mit Hartz IV dürfte das meines Wissens ohne hin fast egal sein - aber alles, was Du beantragen könntest, wäre Sozialhilfe. Als Beamter auf Widerruf zahlt man nämlich nicht in die ALO-Versicherung ein und bekommt entsprechend auch keine Leistung daraus.
Es stellt sich die Frage, ob die paar Kröten, die da unterm Strich rausspringen die Ämterlauferei und den Papierkram rechtfertigen. Ich würde das nicht machen.Gruß
Jules -
Eine unserer Referendarinnen ging aufs Arbeitsamt, weil noch nicht sicher war, ob sie eine Vertretungsstelle bekommt. Ich glaube, ich tät es auch machen. Man weiß ja nie, ob nach der einen Stelle gleich die nächste kommt, und dann hätten die schonmal eine Akte...
Was meinen denn die anderen?
Gruß venti -
Sozialhilfe wirst du zurückzahlen müssen, wenn du sie nur für ein paar Wochen beanspruchst.
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hallo,
bei mir war es damals so, dass ich zwischen Referendariat-Ende und Antritt einer Stelle auch ein paar Wochen Leerlauf hatte.
Ich habe mich damals arbeitslos gemeldet, nicht des Arbeitslosengeldes wegen,aber eine Sache sollte man bedenken:
wie sieht das mit der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-) für diese Zeit aus? Auch wenn es nur drei Wochen sind, Vorsicht ist besser als Nachsicht. Vielleicht versichert dich deine Krankenversicherung ja gegen Aufpreis oder auf Kulanzbasis weiter... bei mir war das nicht der Fall, zumal ja auch die Beihilfe wegfällt..
Da das bei mir schon einige Jahre her ist, kann ich da nix Aktuelles zu sagen... aber ich würde mich sicherheitshalber mal erkundigen... (z.B. beim Landesamt für Besoldung und Versorgung oder wie das bei euch heißt, oder beim Sozialamt...)mfg
der unbekannte Lehrer -
Hallo !
Stand letztes Jahr vor der gleichen Frage und habe mich gegen das Arbeitsamt und gegen die Meldung meiner Arbeitslosigkeit enschieden. Ob es klug war, weiss ich nicht.Meine Versicherung DEBEKA hat mir eine Übergangsversicherung angeboten: das doppelte von dem Referendariatsbeitrag.
Um in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen, musst du zwei Jahre (oder so) vor dem Referendariat gesetzlich versichert gewesen sein.VG
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Ich kann dir auch nur raten, die KV zu fragen. Bei mir war es damals so, dass ich mich arbeitssuchend melden musste, um später lückenlos vorweisen zu können, wann ich eine Vertretungsstelle hatte oder ob ich selbstständig tätig war. Wenn du Glück hast, gibt es bei dem für dich zuständigen Arbeitsamt einen Berater für Akademiker, der sich ein bisschen auf dem Lehrerarbeitsmarkt auskennt. Schaden kann es nicht, auch wenn du noch kein Geld bekommst.
Wenn ich an die Steuererklärung denke, muss ich dort ja auch lückenlos meine Einkünfte vorweisen. Für die drei Wochen bekommst du vom A-amt zumindest eine Meldebescheinigung.
Talida
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Danke für die Infos!!!
War auf dem Arbeitsamt und habe mich für drei Wochen arbeitslos gemeldet, um die Bescheinigung zu erhalten.
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