Ablauf nach dem Studium

  • Hallo,


    ich fange jetzt ab November mit dem 1. Semester Grundschullehramt in Bayern an. Aus irgendeinem Grund denke ich vor allem viel darüber nach, wie alles nach dem Studium abläuft....

    So, jetzt zu meinen Fragen

    1. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Wenn man in dieser Zeit fertig wird und zum WS gestartet hat, würde man ja auch mit einem WS wieder enden. Macht man dann direkt ab Februar das Frühjahrsexamen oder wartet man eher bis zum Herbstexamen? Weil dann könnte mann ja nicht zum September mit dem Ref anfangen, oder?

    2. Das Ref dauert ja 2 Jahre. Kann ich das nur zum September anfangen oder geht das auch zum Halbjahr? Weil sonst müsste man ja dann fast ein Jahr warten bis zum nächsten September...

    3. Wenn man nun mit dem Ref fertig ist, folgt ja das zweite Staatsexamen. Dazu wieder dieselbe Frage: zu welchem Zeitpunkt findet das statt? Weil das Ref wäre ja dann im Juli fertig. Ist das 2. dann direkt danach oder muss man wieder bis Frühjahr warten?

    4. Angenommen, man müsste bis zum Frühjahr warten - müsste man dann mit dem Einstieg in den richtigen Lehrerberuf wieder bis September warten?

    5. Falls es zu einer Verbeamtung kommen sollte, würde man dies dann nach dem 2. Staatsexamen machen oder früher/später?

    6. Noch eine Frage zum 1. Staatsexamen: man kann ja EWS vorziehen, und wieder stellt sich mir die Frage, wann man das dann machen würde??

    7. Die letzte Frage, versprochen! Wie ist das eigentlich mit dem Versetzen? Darf man sich selbst suchen, wo man das Ref macht?


    Tut mir voll Leid für die ganzen Fragen, aber irgendwie lässt mir das keine Ruhe... ich hab es einfach gerne, wenn ich schon über alles Bescheid weiß.


    Danke:rose:

  • 1. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Wenn man in dieser Zeit fertig wird und zum WS gestartet hat, würde man ja auch mit einem WS wieder enden. Macht man dann direkt ab Februar das Frühjahrsexamen oder wartet man eher bis zum Herbstexamen? Weil dann könnte mann ja nicht zum September mit dem Ref anfangen, oder?

    Das Studium endet mit dem Examen. Wenn du 7 Semester studierst und im WS beginnst, dann endet dein Studium im SS.

    5. Falls es zu einer Verbeamtung kommen sollte, würde man dies dann nach dem 2. Staatsexamen machen oder früher/später?

    Die Zweite Staatsprüfung ist notwendig für eine Verbeamtung (Laufbahnprüfung). Eine Planstelle kann man erst antreten, wenn die Prüfung bestanden und der Vorbereitungsdienst beendet ist (das ist nicht immer das gleiche). Noch nebenbei: während des Vorbereitungsdienstes bist du auch bereits beamtet, nur eben auch Wiederuf.

    3. Wenn man nun mit dem Ref fertig ist, folgt ja das zweite Staatsexamen. Dazu wieder dieselbe Frage: zu welchem Zeitpunkt findet das statt? Weil das Ref wäre ja dann im Juli fertig. Ist das 2. dann direkt danach oder muss man wieder bis Frühjahr warten?

    hier gilt genau das gleiche. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Beginnst du zum WS dann endet du nach 4 Semestern im SS mit der Prüfung. Die kann man sich nicht wo anders hinlegen.

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