Auch für das ungeborene Kind gilt die Menschenwürde
Die Menschenwürde gilt für Menschen. Klingt trivial. Die strittige Frage dürfte sein, ab wann das werdende Wesen denn als Mensch gilt.
Unabhängig davon, ob
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- es bei einer Vergewaltigung entstanden ist,
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Ja, schön, dass du diese Rechtfertigung für eine Vergewaltigung so offen benennst. Die Würde des Opfers kann hingegen vernachlässigt werden.
Und ansonsten. Wenn man der betroffenen Frau überlässt zu entscheiden, ob eine anderer Mehrzeller in ihrem Körper parasitär heranwachsen darf, sind derartige Begleitumstände tatsächlich nachrangig.