Wenn bei uns Mütter keine Sonderaufgaben übernähmen, könnten wir zumachen. Verrückt!
Bei uns freuen sich immer alle ganz doll, wenn im Kollegium ein Kind geborend wird: Kundschaft!
Wenn bei uns Mütter keine Sonderaufgaben übernähmen, könnten wir zumachen. Verrückt!
Bei uns freuen sich immer alle ganz doll, wenn im Kollegium ein Kind geborend wird: Kundschaft!
[...]
Wenn jemand gleichermaßen geeignet ist, soll er/sie natürlich diesen Beruf ausüben können. Trotzdem muss man diese Eignung in jedem Einzelfall hinterfragen dürfen, ohne gleich in eine Ecke gestellt zu werden. Und ich sage dir auch ganz ehrlich, dass ich da bei einer Person mit ernsthaften psychischen Problemen deutliche Bedenken habe.
Dafür lasse ich mich hier aber nicht so hinstellen, als hätte ich irgendetwas gegen Behinderte (wobei ich generell auch ein Problem damit hätte, Personen als behindert anzusehen, die psychische Probleme ohne eine neurologische Ursache haben). Das ist meine Meinung und die lasse ich mir von dir nicht verbieten, da kannst du auch noch so sehr mit deiner Pseudo-Moralkeule kommen und versuchen mich so hinzustellen, als hätte ich etwas gegen Behinderte, was völlig absurd ist. Ich habe selbst zwei Personen in der näheren Verwandtschaft, die schwerbehindert sind.
Auch echt traurig ist es, dass jemand, der doch selbst gegen Vorverurteilungen und Diskriminierungen kämpft, so eine geringe Hemmschwelle hat, andere Menschen zu pauschalisieren und ihnen Unterstellungen zu machen ("Menschen wie dir").
----
Edit by Mod: Angriff entfernt. kl. gr. frosch, Moderator
Ich habe selbst zwei Personen in der näheren Verwandtschaft, die schwerbehindert sind.
Na ausgesucht hast du dir die wohl nicht, wo da das Argument herkommt, dass du deswegen nichts gegen Behinderte hast, verstehe ich nicht.
Deine Argumentation klingt schon arg nach getroffen und Rechtfertigung.
Da ich die psychischen probleme nicht kenne, kann ich nichts sagen zu der persönlichen Situation und werde daher auch nicht urteilen, vielleicht sollten andere auch mal so urteilen.
Ich finde es stark, trotz aller Widrigkeiten etwas aus seinem Leben zu machen. Hinterher feststellen, dass das nichts ist - ja mei, kann passieren. Es aber nicht versucht zu haben, das wäre fatal.
Ich sehe da keine Opferrolle, in die sich CDL begibt. Sie hat Einschränkungen und arbeitet hart dafür, ihrem Wunschberuf dennoch nachgehen zu können. Dass dabei Hilfe, bspw. durch einen Assistenzhund notwendig ist, ist ja für alle anderen objektiv keine große Sache (sehr starke Allergien hier ausgenommen, aber das ist planbar). Jeder braucht mal Hilfe und/oder kann krank werden. Diese Art der Unterstützung ist sogar gut einplanbar.
Ich bin zwar auch gegen Quoten für (schwer)behinderte (so, wie gegen jede andere Form von Quoten), finde es aber durchaus richtig, dass im ÖD gesondert begründet werden muss, wenn ein schwerbehinderter Bewerber eine Stelle nicht bekommt.
[...]
Geht's noch!?!
(...) finde es aber durchaus richtig, dass im ÖD gesondert begründet werden muss, wenn ein schwerbehinderter Bewerber eine Stelle nicht bekommt.
Das sehe ich genauso. Mir geht es nur darum, dass man diese Eignung eben hinterfragen dürfen muss.
Natürlich muss jeder gleichbehandelt werden, wenn das Gegenteil nicht begründet werden kann. Nur muss es eben erlaubt sein, dies zu prüfen.
Na ausgesucht hast du dir die wohl nicht, wo da das Argument herkommt, dass du deswegen nichts gegen Behinderte hast, verstehe ich nicht.
Ich versuche generell immer, jeden Menschen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung - generell Merkmalen, die man sich nicht ausgesucht hat, gleich zu behandeln. Das ist für mich völlig selbstverständlich.
Und nein, ausgesucht habe ich mir das natürlich nicht. Wer würde es sich schon aussuchen, dass Menschen, die einen nahestehen, eine Behinderung haben. Trotzdem mag und schätze ich sie deshalb nicht weniger.
Ich finde es stark, trotz aller Widrigkeiten etwas aus seinem Leben zu machen. Hinterher feststellen, dass das nichts ist - ja mei, kann passieren. Es aber nicht versucht zu haben, das wäre fatal.
Finde ich auch. Ich hatte ja auch an anderer Stelle geschrieben, dass sie noch jung ist, und dass doch versuchen soll, wenn es ihr Wunschberuf ist.
Trotzdem kann man etwaige Probleme nicht einfach ignorieren, sondern muss sich dieser bewusst sein.
Würde hier sonst jemand anfragen, ob er Englisch und Gesellschaftswissenschaft auf Gym studieren sollte, würden wohl nicht viele hier einfach sagen: Klasse, mach mal, das wird bestimmt überhaupt kein Problem mit der Stellenfindung! Aber hier ist das dann kein Problem, obwohl die Ausgangssituation viel problematischer ist, weil???
Und dass Lehrer ein psychisch sehr belastender Beruf sein kann, und dass jemand, der ohnehin schon derartige Probleme hat, evtl. nicht zwangsläufig dafür prädestiniert ist, ist auch kein berechtigter Einwand, weil???
Ich denke, du verstehst, worauf ich hinaus will.
Weil man sowas dann nicht ansprechen darf, ohne gleich als behindertenfeindlich hingestellt zu werden.
Das sehe ich genauso. Mir geht es nur darum, dass man diese Eignung eben hinterfragen dürfen muss.
Natürlich muss jeder gleichbehandelt werden, wenn das Gegenteil nicht begründet werden kann. Nur muss es eben erlaubt sein, dies zu prüfen.
Der Herr aus dem Video hat ein 2.Staatsexamen. Er hat wie alle anderen das Studium und Ref geschafft und ist qualifizierter Lehrer. Seine Qualifikation aufgrund der Behinderung in Frage zu stellen, ist dreist. Natürlich darf man sich darüber unterhalten ob er Hilfe benötigt um seiner Arbeit nach gehen zu können und wie diese aussehen soll, dass er unter Umständen Hilfe benötigt ist aber ganz sicher kein Kriterium.
ZitatSeine Qualifikation aufgrund der Behinderung in Frage zu stellen, ist dreist.
Ich denke nicht, dass hier die Qualifikation generell in Frage gestellt wurde. Es darf doch aber wohl individuell von einer Schule geprüft werden, ob ein Bewerber - der nun zufällig eine Behinderung hat - mit seiner Behinderung speziell für diese Schule geeignet ist. Ich meine das ganz allgemein, unabhängig von den hier genannten Fällen. Ich denke hier z.B. an Rollstuhlfahrer und die vielen Schulen mit mehreren Etagen, die über keinen Fahrstuhl verfügen. Um nur mal ein Beispiel zu nennen.
Das darf kein Grund sein. Da muss ein Fahrstuhl angebaut werden. Ähnliches hatten wir schon mal für ne Schülerin.
Na Du bist ja putzig. Was ist, wenn das Gebäude das baulich nicht hergibt? Mal ganz abgesehen von den Kosten.
Wir haben mehrere Schüler mit Rollstuhl und auch Aufzüge. Trotzdem versuchen wir alle Klassen im Erdgeschoss zu unterrichten (geht nur in einem Fall wegen Fachräume nicht), weil wir für den Fall eines Feuers nicht genügend Escape Chairs hätten. Ich hab übrigens seit den Sommerferien noch keine Einweisung in die Dinger bekommen.
So was ist ätzend. Nicht die Schülerin im Rollstuhl. Sondern wie mit der Situation umgegangen wird.
Bei uns werden die Klassen, die Rollifahrer haben, in den Feueralarmproben besonders eingewiesen. Da weiß jeder genau, wo er anpacken muss, um den/die Betreffende(n) aus der Gefahrenzone zu bringen (und den Rollstuhl).
Gleiches gilt im Übrigen auch bei unseren Epileptikern: Auch da weiß die Klasse genau, wer im Falle eines Anfalls ins Sekretariat läuft, um den Rettungswagen rufen zu lassen, wer ggf. einen Kollegen holt, der mit dem Notfallmedikament umzugehen weiß, und welche SuS den RTW einweisen gehen.
Das wird geprobt und funtkioniert dann auch.
Als wir unseren ersten Schwerstmehrfachbehinderten in der Inklusion hatten, wurde ganz selbstverständlich für ihn ein eigener Sanitärraum eingerichtet. Klassen, die einen hörbehinderten Schüler haben, werden mit einer Mikrofonanlage ausgestattet. Sehbehinderte Schüler bekommen ebenfalls, was sie benötigen. Autisten bekommen eine nach TEACCH eingerichtete Umgebung. Das geht alles. Und das geht alles auch für Kollegen.
Von den KollegInnen mit Behinderung, die ich schon hatte oder noch habe (es sind sieben an der Zahl), macht einer von ihnen, nach allem, was ich mitbekomme, herausragend guten Unterricht. Einen von ihnen hielt ich für den Job für wenig geeignet. Die übrigen machen oder machten einfach ihren Job.
Diese Qualitätsunterschiede sind/waren ausnahmslos NICHT von ihren Behinderungen abhängig, sondern von ihrer Art der Unterrichtsplanung und des Klassenmanagements - wie bei allen anderen Kollegen auch.
Na Du bist ja putzig. Was ist, wenn das Gebäude das baulich nicht hergibt? Mal ganz abgesehen von den Kosten.
In Niedersachsen ist die Barrierefreiheit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Im Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule von 2012 (!) heißt es im § 4: "Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen."
In unserer Schule haben schon seit Jahren körperlich beeinträchtigte SuS und Lehrkräfte die Möglichkeit in alle Räume der Schule zu gelangen, weil es in jedem Gebäude Aufzüge gibt. Zudem haben wir mehrere behindertengerechte Toiletten; ebenfalls pro Gebäude eine.
Ob es ähnliche Vorgaben wie in Nds. auch für andere BL gibt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Bei uns werden die Klassen, die Rollifahrer haben, in den Feueralarmproben besonders eingewiesen. Da weiß jeder genau, wo er anpacken muss, um den/die Betreffende(n) aus der Gefahrenzone zu bringen (und den Rollstuhl).
Gleiches gilt im Übrigen auch bei unseren Epileptikern: Auch da weiß die Klasse genau, wer im Falle eines Anfalls ins Sekretariat läuft, um den Rettungswagen rufen zu lassen, wer ggf. einen Kollegen holt, der mit dem Notfallmedikament umzugehen weiß, und welche SuS den RTW einweisen gehen.
Das wird geprobt und funtkioniert dann auch.
Genauso läuft es bei uns auch. Zwar fallen die Feueralarmproben dieses Schuljahr wegen Corona aus, aber die Klassen, in denen Rollstuhlfahrer*innen oder SuS mit Rollator sind, haben trotzdem Einweisungen erhalten. Ebenso meine Klasse, in der ein Epileptiker ist, der im Notfall ein Medikament erhalten muss.
Wir sind hier in Mecklenburg-Vorpommern. Die Schulgebäude hier sind zumeist aus dem Bestand, sprich: Bauten aus DDR-Zeiten. Da war Barrierefreiheit kein Thema. Gelder für Baumaßnahmen sind auch nicht üppig oder werden (gefühlt) mit der Gießkanne verteilt.
Ich kann mich aber erinnern, dass wir an der Schule in NRW den Fall hatten, dass eine Schülerin aus der 5. Klasse wegen eines Unfalls plötzlich einen Rollstuhl benötigte und dass das trotz vorhandenem Fahrstuhl problematisch war. Ich erinnere mich an die Diskussionen darüber, wie im Alarmfall vorzugehen ist. Der Fahrstuhl darf dann nicht benutzt werden, zum Heruntertragen wären ggf. so schnell keine geeigneten Leute vor Ort.
Der Fahrstuhl darf dann nicht benutzt werden, zum Heruntertragen wären ggf. so schnell keine geeigneten Leute vor Ort.
Dafür gibt es spezielle Tragetücher und die o. g. Evakuierungsstühle. Bei uns wurde immer wieder von der SL betont, dass allen SuS in den Klassen, in denen SuS mit körperlichen Beeinträchtigungen sind, zu Schuljahresbeginn beigebracht werden muss, wie man diese Tücher und Stühle im Alarmfall verwendet. Auch wir KuK wurden mehrfach in die Handhabung eingewiesen.
Na Du bist ja putzig. Was ist, wenn das Gebäude das baulich nicht hergibt? Mal ganz abgesehen von den Kosten.
Spätestens, wenn eine ansonsten gesunde Lehrkraft infolge eines Bänderanrisses für ein paar Wochen ausfällt, weil sie mit den Krücken nicht in die Klassenzimmer/den Verwaltungstrakt/die Fachräume gelangt, obgleich sie eigentlich unterrichten könnte und wollen würde, versteht auch der und die letzte, warum Aufzugstrakte inzwischen sehr regelmäßig bei Sanierungsmaßnahmen von Schulen mit an- und eingebaut werden auch wenn man keine SuS oder Lehrkräfte im Rollstuhl hat zum Sanierungszeitpunkt. Barrierefreiheit gibt es selbstredend nicht kostenfrei, dennoch ist es eher armselig, diese unter Vorschiebung des Kostenarguments für ggf. zu aufwendig und unumsetzbar zu erklären. Nochmal: Behinderung kann uns alle treffen, deshalb sollten wir uns alle darum bemühen Hindernisse abzubauen, statt deren Fortbestand für akzeptabel oder zumindest hinehmbar zu erklären, egal wieviele Sachargumente sich dafür finden lassen. Unser Grundgesetz ist recht eindeutig, was die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung anbelangt, an diesem Maßstab müssen wir uns messen lassen.
An meiner aktuellen Schule gibt es auch keinen Aufzug, aber es gibt Klassenzimmer im Erdgeschoss, die man Lehrkräften mit Gehbehinderung als Unterrichtsräume zuweisen könnte. An Ausbildungsschulen, die noch nicht für Anwärter mit Rollstuhl gerüstet waren (die nur dort zugewiesen werden konnten aus Gründen wie Fahrtwegen, Fächerkombinationen, etc.) mussten bis zum Ref z.B. Rampen eingebaut werden sowie ein Treppenlift (mit Schlüsselsicherung, zu der auch SuS mit Gehbehinderung Zugang erhalten können), um erforderliche Räume in oberen Stockwerken erreichen zu können. Wir leben erfreulicherweise in einer Zeit, in der sich vielfältige Lösungswege finden lassen, um Schulen und andere öffentliche Gebäude zunehmend barrierefrei zu gestalten und damit unserem eigenen, im GG formulierten Anspruch gerechter werden zu können, als das in der Vergangenheit der Fall war. Wie bereits geschrieben lassen sich Wege finden, wo ein entsprechender Wille besteht.
Ich denke nicht, dass hier die Qualifikation generell in Frage gestellt wurde. Es darf doch aber wohl individuell von einer Schule geprüft werden, ob ein Bewerber - der nun zufällig eine Behinderung hat - mit seiner Behinderung speziell für diese Schule geeignet ist. Ich meine das ganz allgemein, unabhängig von den hier genannten Fällen. Ich denke hier z.B. an Rollstuhlfahrer und die vielen Schulen mit mehreren Etagen, die über keinen Fahrstuhl verfügen. Um nur mal ein Beispiel zu nennen.
Sehr schönes Argument. Genau so stelle ich mir vor hat die SL argumentiert, die mich im Ref abgelehnt hat, weil man dummerweise kein Eckchen für den Assistenzhund habe. Man wäre ja ach so tolerant, Schwerbehinderung - offiziell- kein Thema, aber LEIDER scheitert es an den tatsächlichen Voraussetzungen, die die Behinderung mit sich bringt. (Diese SL ist bei der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und auch bei diversen Dozenten im Seminar bereits dafür bekannt, dass sie prinzipiell ALLE Lehrkräfte mit Behinderung abzulehnen sucht, weil sie diese nicht an ihrer Schule will.) Lässt man solche fadenscheinigen Ausreden durchgehen, kann man getrost davon ausgehen, dass es diverse SLen geben wird, die davon reichlichen Gebrauch machen werden um- natürlich ohne irgendwelche Vorurteile zu haben sondern NUR infolge baulicher Gegebenheiten- Lehrkräfte mit Behinderung gezielt auszugrenzen. So öffnet man der Diskriminierung Tür und Tor, genau deshalb darf das kein Argument sein, sondern es müssen umfassend Lösungen gesucht werden, die sich sehr oft auch an Schulen finden lassen, die scheinbar keine entsprechenden Möglichkeiten haben baulich bedingt.
Der Herr aus dem Video hat ein 2.Staatsexamen. Er hat wie alle anderen das Studium und Ref geschafft und ist qualifizierter Lehrer. Seine Qualifikation aufgrund der Behinderung in Frage zu stellen, ist dreist.
Die hinterfrage ich doch gar nicht.
Aber es geht eben nicht nur um den einen Fall. Psychische Beeinträchtigungen sind z.B. wieder eine ganz andere Kategorie und m.E. sogar in vielen Fällen die kompliziertere.
Oder mal als Beispiel in Bezug auf das, was Catania geschrieben hat:
Altbaugebäude mitten in der Stadt, an andere Gebäude direkt anschließend, kein Hinterhof. Die NaWi-Räume befinden sich im zweiten Stock. Die Lehrkraft ist NaWi-Lehrer und stark gehbehindert. Ein Fahrstuhl ist nicht vorhanden und baulich nicht umsetzbar. Was nun?
So traurig das dann ist, ist dort ein Einsatz der Lehrkraft leider nicht möglich.
Es gibt wie bereits erwähnt in der Realität Lösungen beispielsweise durch klappbare Treppenlifte (mit lediglich Sitz oder mit Plattform für den Rolli) die man (ggf unterstützt durch ein Ampelsystem) im Treppenhaus einbauen kann. Spätestens wenn die Schule einen Schüler oder eine Schülerin mit Bedarf zugewiesen bekommt, muss das sowieso gelöst werden, warum dann nicht auch für die Lehrkraft mit Gehbehinderung? Wer nicht will, findet immer ein. "aber", genau deshalb gibt es Schwerbehindertenvertretungen, die dafür Sorge tragen, dass Schulen sich auch an diesem Punkt entwickeln müssen. Wie man sieht, werden diese auch weiterhin ganz dringend benötigt.
Spätestens wenn die Schule einen Schüler oder eine Schülerin mit Bedarf zugewiesen bekommt, muss das sowieso gelöst werden....
Ich habe keine Ahnung wie das für Lehrer läuft, aber bei meinem Schulträger werden entsprechende Schüler schlicht lediglich den Schulen zugewiesen, die die baulichen Voraussetzungen erfüllen. Verwiesen wird dabei darauf, dass du zwar das Recht auf eine Schulform aber nicht auf eine bestimmte Schule hast.
Ich bin etwas hin- und hergerissen, was ich von dieser "pragmatischen" Lösung halten soll.
Eine entsprechende Nachrüstung der Schulen mit Fahrstühlen ist auf jeden Fall angebracht.
Wir (ohne Fahrstuhl) haben es z.B. ca. 2x im Jahr, dass wir Klassen verlegen, weil sich ein Kind ein Bein gebrochen hat.
Werbung