Teilzeit in Elternzeit unterrichten - Nachträgliche Änderung ohne Unterrichtsverpflichtung möglich?

  • Hallo liebe KollegInnen,


    ich (Beamtin, NRW ) überlege, ob ich ein paar Unterrichtsstunden Teilzeit während meiner bereits genehmigten Elternzeit in NRW unterrichte und finde zu meiner Frage leider keine passende Antwort. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da die Verwaltungsangestellte darauf leider keine Antwort geben konnte. In NRW ist es möglich den gewählten Stundenumfang bei Teilzeit in EZ nachträglich wieder zu ändern und an die familiäre Situation anzupassen. Es gibt laut Gesetz keine Stundenuntergrenze während der EZ. Ist es aber auch möglich, wenn man z.B. 8 Stunden beantragt und dann merkt, dass man aufgrund der familiären Situation es doch nicht schafft und zu Hause bleiben muss, diesen Antrag wieder rückgängig zu machen? Oder besteht eine Unterrichtsverpflichtung? Welche "Kündigungsfristen" sind einzuhalten? Die 8 Std. müsste man lt. Gesetz auf jeden Fall reduzieren dürfen.



    Ich bedanke mich herzlich bei euch und wünsche euch viel Gesundheit!


    LG Marie

  • Aber du musst dich mit der Schule absprechen. Die Schule ist nicht verpflichtet dich mit wenigen Stunden einzustellen, du bist ja in EZ. Du wärst da rein technisch gesehen wie eine Vertretungskraft.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Aber du musst dich mit der Schule absprechen. Die Schule ist nicht verpflichtet dich mit wenigen Stunden einzustellen, du bist ja in EZ. Du wärst da rein technisch gesehen wie eine Vertretungskraft.

    Aber das Schulamt ist verpflichtet sie zu nehmen, nur wohin ist nicht festgelegt. Also absprechen muss sie das nur mit der Schule, wenn sie da hin will, dass sie irgendwo hin will, muss sie nicht absprechen! Da hat sie einen Anspruch in Elternzeit drauf, wenn es mindestens 37,5% der Stunden sind.

  • Vielen Dank an euch für eure Antworten! Ich hätte allerdings noch dazu schreiben müssen, dass ich mich an ein wohnortnahes Schulamt abordnen lassen möchte und daher mich nicht „selbst vertreten“ kann. Ich würde dann im Rahmen einer Abordnung Teilzeit in EZ dort unterrichten und die Stunden von anderen Lehrkräfte bekommen, die in EZ sind. Dies würde laut der Verwaltungsangestellten auch zunächst bis zum Schulhalbjahr befristet sein. Da ich Beamtin bin, bekomme ich aber keinen Arbeitsvertrag, so dass keine „Kündigungsfristen“ vereinbart sind. Total kompliziert, aber das mit den 7 Wo Vorlauf klingt logisch. Hat noch jemand dazu Infos? Die Verwaltungsangestellte bei „meinem“ Schulamt (bei dem ich allerdings nicht unterrichten werde) meinte sogar, dass ich jederzeit wieder aufhören könnte, wenn ich Schwierigkeiten mit der Betreuung meiner Kinder bekomme. Scheint ein komplizierter Fall zu sein. Nochmals vielen Dank und bleibt gesund!

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