Hallo liebe KollegInnen,
ich (Beamtin, NRW ) überlege, ob ich ein paar Unterrichtsstunden Teilzeit während meiner bereits genehmigten Elternzeit in NRW unterrichte und finde zu meiner Frage leider keine passende Antwort. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da die Verwaltungsangestellte darauf leider keine Antwort geben konnte. In NRW ist es möglich den gewählten Stundenumfang bei Teilzeit in EZ nachträglich wieder zu ändern und an die familiäre Situation anzupassen. Es gibt laut Gesetz keine Stundenuntergrenze während der EZ. Ist es aber auch möglich, wenn man z.B. 8 Stunden beantragt und dann merkt, dass man aufgrund der familiären Situation es doch nicht schafft und zu Hause bleiben muss, diesen Antrag wieder rückgängig zu machen? Oder besteht eine Unterrichtsverpflichtung? Welche "Kündigungsfristen" sind einzuhalten? Die 8 Std. müsste man lt. Gesetz auf jeden Fall reduzieren dürfen.
Ich bedanke mich herzlich bei euch und wünsche euch viel Gesundheit!
LG Marie