Bei uns (NRW) müssen Klassenfahrten von der Schulkonferenz genehmigt werden. Grundlage ist ein Antrag der Fahrtwilligen mit der Grobplanung und den Kosten. Dass ein Schulleiter Fahrten anordnet, ist nach dieser Regelung ausgeschlossen, und das steht auch nicht in dem erwähnten Paragraphen der ADO. Das lese ich so, dass Schulfahrten mit zum Job gehören, also keine Freizeitbeschäftigung sind und ich entsprechend versichert bin etc. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren, ist ja schließlich ein Lehrerforum hier
Dass zu Pandemiezeiten Fahrten durch die Schulleitung angeordnet werden, halte ich für so absurd, dass es sich nicht lohnt, darüber zu diskutieren.
Das generelle Fahrtenprogramm (Anzahl, Dauer, Kosten) wird von der Schulkonferenz beschlossen, aber wer fährt ist Schulleitungsentscheidung. Den Paragraphen kannst du leider definitiv nicht so lesen, da stehen im selben Satz die schulischen Prüfungen und auch Konferenzen, das sind verpflichtende Aufgaben im Lehrerberuf. Falls dir die ADO da nicht spezifisch genug ist, nimm die Richtlinien für Schulfahrten, wo unter 4.1 steht:
"Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."