Klassenfahrten sind eine Dienstpflicht, dein Schulleiter kann sie also anweisen.
Nochmal, Leute: Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn manche Kollegen und Schulleiter das nicht wahr haben wollen und sich im empfunden Despotismus wohl fühlen.
Man muss nicht alles machen, was der SL will. Auch der muss innerhalb seines Ermessenspielraumes entscheiden. Das heißt hier konkret, dass er den erhöhten Aufwand und das erhöhte Infektionsrisiko gegen den vermeintlichen Nutzen der Fahrt abwägen muss. Eine simple Weisung, man müsse fahren, zeigt aber eine solche Abwägung nicht. Der Ermessensspielraum wäre überschritten. Die Weisung müsste dann schon die Bedingungen und Regeln enthalten, unter denen zu fahren ist.
Aber selbst dann kann man noch remonstrieren. Wenn die eigenen Rechte oder die der Schüler betroffen sind, sollte man das tun.
Sollte dann tatsächlich die Schulaufsicht die Weisung des Schulleiters stützen, würde ich mich sowieso an die Regeln halten. Das fängt in NRW damit an, dass eine Fahrt dem von der Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenkonzept der Schule entsprechen muss. Ein Fahrtenkonzept aus Vor-Pandemie-Zeiten halte ich nicht für adäquat. Auch da sehe ich einen Anlass zum remonstrieren.
Weiter plant man eben so, dass von den Hygieneauflagen alles passt. Das lässt man sich vom SL absegnen und legt es dann der Klassenpflegschaft zum Beschluss vor. Dann mal sehen, wer von den Eltern und Schülern überhaupt fahren möchte.
Achja, eine Fahrt darf nur genehmigt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. D. h. der SL muss sicher stellen, dass genug Geld für die Fahrtkosten der Lehrer da ist. Ich hätte im Übrigen kein Geld über, um da in Vorleistung zu gehen. Und ich hätte auch keine Lust, auf irgendeiner Anzahlung sitzen zu bleiben. Wenn der SL möchte, dass gefahren wird, muss er sich kümmern.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie die Regelung im Detail aussieht, aber mittlerweile muss es in NRW Konten beim Schulträger für die Zahlungsabwicklung der Fahrt geben. Das wäre natürlich auch zu prüfen.