Was passiert, wenn man durch 1 oder 2 Lehrproben (benotete UB) fällt?

  • Hallo ihr Lieben,
    bin mal wieder dabei, mir "Was-wäre-wenn"-Szenarios auszumalen. Ich hatte diese Woche mal wieder einen Unterichtsbesuch, der sehr bescheiden lief, (Ich fand meine Stunde allerdings gut!!!) und mein heiß geliebter Fachleiter meinte, es könnte sein, dass ich durch die Lehrprobe im betreffenden Fach falle. (Im anderen Fach sieht es etwas besser aus) Jett frage ich mich:


    Angenommen, ich falle durch eine Lehrprobe. Muss ich dann in jedem Fall ein halbes Jahr verlängern? Was, wenn man durch 2 Lehrproben fällt? (heißt das dann EIN Jahr verlängern?
    Wisst ihr, wie es sich mit dem Durchschnitt verhält: Gilt die Regel: Durchschnitt unter 4,0 = 1 halbes Jahr verlängern? Und für mich auch sehr wichtig: Wenn ich mich in der Verlängerung befinde, bekomme ich dann einen neuen, unabhängigen Fachleiter? Oder muss ich den alten behalten, der mich hat durchfallen lassen? Ich wäre so froh, das würde eine echte neue Chance bedeuten, wenn man einen neuen Prüfer bekäme!!!!


    Ab wann geht denn nichts mehr, das heißt, ab wann ist man endgültig aus dem Rennen? Bei 3 durchgefallenen Lehrproben?


    Ich freu mich zwar wahnsinnig auf die Ferien, aber meine Freude ist etwas getrübt durch diese Sache. Zumal ich Fuß gefasst habe und es mit meinen Klassen besser läuft. Leider scheint mich dieser eine Fachleiter komplett abgeschrieben zu haben, d.h. er hätte mich am liebsten aus der Schule draußen.


    Ich wäre super froh, wenn jemand Antworten, Erfahrungen, etc. hätte. Bei mir geht es besonders um BaWü, aber auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern würden mir schon sehr weiterhelfen. Möcte mir einfach mal ausmalen, was mich erwarten KANN und womit ich zu rechnen hätte.


    Trotz diesem Mist euch allen frohe und schöne Weihnachten und erholsame Ferien!


    LG Miss Pimple

  • Liebe Miss Pimple,


    in RLP ist es folgendermaßen:


    Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt noch vor den benoteten LPs. Nicht zur Prüfung zugelassen wirst du nur dann, wenn deine Schule und deine FL finden, dass du keine Chance hättest und besser verlängern solltest.


    In den sich anschließenden zwei benoteten LPs kannst du theoretisch zwei 5er machen, ohne "durchzufallen". Allenfalls wird deine Vornote dadurch verschlechtert.


    Problematisch wird es, wenn deine Vornote 5 ist und/oder du in der Examensarbeit auch noch eine 5 schreibst. Ist beides 5, giltst du als 1x durchgefallen; ist nur eins der beiden 5, kannst du dir noch eine 5 in der Prüfungslehrprobe "leisten", wenn die andere PLP mind. mit 3 gewertet wird. Bei einer 6 bist du grundsätzlich immer durchgefallen, sofern es sich um einen Bestandteil der Prüfung handelt (und das ist bei den "normalen" benoteten LPs meines Wissens nicht der Fall!).


    Was das Verlängern angeht, kannst du in RLP (Ref.-Dauer: 18 Monate) max. ein halbes Jahr verlängern. Geschieht dies wegen zu schlechter Noten, erhältst du ein Drittel weniger Gehalt. Die FL bleiben die gleichen. Ein Wechsel ist normalerweise nicht vorgesehen.


    Ich wünsche dir alles Gute und dass sich trotzdem wieder alles einrenkt! Wie lange hast du denn noch bis zur Prüfung?


    Auch dir FROHE UND GESEGNETE WEIHNACHTEN!!!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • http://www.seminar-stuttgart.de/semgym2/ref/ordnung.htm


    Da steht fast alles drin. Für andere LA gibt es die bestimmt analog im Netz. Durchfall durch eine LP i.d.R. 1/2 Jahr Verlängerung. Bei mehr "Durchfall" 1 Jahr (dieses Wortspiel musste sein ;) )

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Kommet druf an......
    Ergänz' mal dein Profil mit dem Bundesland und Lehramt ;)


    Die Ba-Wü-GHS'ler absolvieren die Prüfungslehrproben und das didaktische Kolloquium an einem Tag. Ratzfatz hintereinander. Heftig, aber wahr.


    Wer durch einen Teil fällt, muss verlängern - bis zum 2.Prüfungstermin, der dann im Herbst stattfindet. Sobald diese Prüfung bestanden ist, ist man "vogelfrei", könnte also sofort irgendwo den Dienst antreten. Geld gibt es nur noch bis zu diesem Prüfungsmonat. Wie das beim 2.Mal wäre - keine Ahnung.


    Aber: Nur Mut. Alles wird gut.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • In NRW kann eine Lehrprobe 5 sein, dann muss die andere aber 3 sein zum Ausgleich. Die Vornoten spielen hierfür keine Rolle. Das Kolloquium zählt zwar 20% (oder waren es sogar 25%?), kann aber auch 5 sein (hatte eine Bekannte). Wenn man die beiden LPs zusammen nicht mit 4,0 oder besser besteht, muss man ein halbes Jahr (manchmal auch ein Jahr auf Anraten der FL) verlängern, hierfür kommt man an eine andere Schule, kann auch das SEminar wechseln. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hallo,
    Weiss jemand, wie sich die Vornote in Hessen konstituiert und zu welchem Zeitpunkt man überhaupt seine Vornote erfährt? Welche auswirkungen hat die VN auf die Endnote und wieviel Prozent zählen Staatsarbeit und die LP und das Mündliche? Vielleicht weiss das Heike?
    Gruss, Fossil :D:rolleyes:

  • Hallöchen, ich danke euch schon mal! Das klingt ja nicht ganz hoffnungslos, falls man eine LP versemmeln sollte! Ich bin übrigens in BaWü und am Gymnasium. Bei uns hat man ab Januar jeden Monat eine LP. Glaube, auch schon gehört zu haben, dass der Durchschnitt der LPs eine Rolle spielt. Vornoten gibt es bei uns nicht, das scheint etwas spezifisch Pfälzisches zu sein. :D Habe auch schon gehört, dass die "Verlängerer" an eine andere Schule kamen. Das ist ja auch schon mal ein Neuanfang, also gut. Aber das mit den Prüfern, das würde mich noch interessieren.


    Gibt's vielleicht noch den einen oder anderen, der etwas von Bekannten gehört hat, selber betroffen war / ist, etc.... ;)
    Welche Rolle die PA (pädagogisch praktische Arbeit ) spielt, weiß ich zum Teil. Glaube, gehört zu haben, dass die 4 oder besser sein muss....


    Liebe Grüße und danke für jegliche Info!!! MP


    PS: Danke Timm für die Stuttgarter Verordnungen. Werde sie mir mal morgen zu Gemüte führen, zwischen Weihnachtsbaum schmücken und Gans essen.... Gute Nacht!

  • Fossil: Keine einfache Frage. Wie sich die Vornoten in Hessen zusammensetzen wissen wahrscheinlich nur die Fachleiter selbst. Mir wurde damals gesagt, dass sie "auf gar keinen Fall" das arithmetische Mittel aus den letzten 3 UBs wäre, sondern vielmehr die Entwicklung in den letzten 2 Jahren widerspiegeln soll. Bleibt hier allerdings die Frage, was passiert, wenn man schon auf hohem Niveau angefangen hat und sich bis zum Ende nicht mehr viel steigern kann...


    Die Endnote (in HESSEN!) setzt sich zusammen aus:


    1. Vornote 1. Fach
    2. Vornote 2. Fach
    3. Vornote E/G
    4. Schulnote
    5. Examensnote 1. Fach
    6. Examensnote 2. Fach
    7. Mündliche Prüfung
    8./9. Examensarbeit (zählt doppelt)


    Somit hast du schon 2/3 des Examens schon vor dem eigentlichen Prüfungstag in der Tasche, was doch beruhigend ist.
    Hoffe, das hilft dir weiter.

  • @ Paulchen, Nee, auf hohem Niveau angefangen habe ich nicht, X(
    der Anfang war für mich extrem schwer, weil ich schon älter bin und zwischendrin lange zu Hause war; hätte also Möglichkeiten zur Steigerung; habe eher Angst, dass meine bisherigen, oft schleichten UBs (mangels Erfahrung) mit in die VN eingerechnet werden (habe allerdings keine konkreten Punkte gesagt bekommen, nur eine empfehlung, aufzuhören, was ich auf keinen Fall tun werde, denn jetzt wird es gerade langsam besser, allerding nicht so schnell, wie FL es gerne erwarten würden). bin aber von der hartnäckigen Sorte und halte auf jeden Fall durch; bin auch gerne Lehrer, aber stellte mich eben oft noch etwas blöde an. Also das Zwischengutachten naach der Hälfte des Refs ist demnach nicht die ganze Vornote? Was zählt noch dazu?
    Und was fällt alles unter EG? Ist das die Schulseminarsitzung und das Seminar-EG zusammen, oder nur das Semonar-EG? Und wie wird dann das Schulseminar gewertet (wir haben da Unterricht und tragen Beiträge bei)?
    fossil :D :D

    Lux Lucet in Tenebris

    Einmal editiert, zuletzt von Fossil ()

  • Hallo, also zu mir haben die Fachleiter auch schon gesagt, dass meine LP-Noten wahrscheinlich nicht so toll werden würden. Sie meinten aber auch, dass ich es auf jeden Fall probieren sollte und dass "Sitzenbleiben" auch noch eine Chance sei - eine Zeit, in der man sich verbessern und Erfahrungen sammeln könne. Klar, wenn man für das Ref. länger gebraucht hat als die "normalen Refs" ist das vielleicht ein "Malus", aber es ist wohl das Beste, jede Chance zu nützen. Und was spricht dagegen, en Abschluss eben nach einem längeren Ref (mit Sitzenbleiben) dann doch noch zu bekommen? Solange die Fachleiter eine Entwicklung, Verbesserung sehen, ist, denke ich, noch nicht alles verloren. Manche brauchen eben etwas länger .....


    Habe eben nur den Bammel, durch mehr als eine LP zu fallen (Worst-Case-Szenario), irgendwann ist eben auch mal das Ende der Fahnenstange erreicht ....


    Weihnachtliche Grüße Miss Pimple

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