Zum zweiten geht wegen der Kontaktbeschränkungen eine rotierende Betreuung in einem Privathaushalt eben nicht (max. 5 Personen, max. 2 Haushalte). Zwar kontrolliert die Polizei die Wohnungen nicht, aber wenn es Beschwerden der Nachbarn gibt, kann die Polizei auf jeden Fall einschreiten.
Und auf dem Land, wenn einzelen Kinder weit außerhalb wohnen ist eine gegenseitige Betreuung ggf. auch nicht möglich (v.a. wenn die Wohnung klein ist und wenn noch Geschwisterkinder da sind).
Das kommt auch noch hinzu!