Das stand tatsächlich in irgendeiner Verordnung, die hier verlinkt wurde...
Und was ist, wenn der Lehrer den Untericht noch nicht vorbereitet hatte?
Das stand tatsächlich in irgendeiner Verordnung, die hier verlinkt wurde...
Und was ist, wenn der Lehrer den Untericht noch nicht vorbereitet hatte?
Es gibt durchaus Rechtswissenschaftler und Anwälte bei Twitter, die laut darüber nachdenken ob wir uns einem Punkt nähern, an dem wir das öffentliche Recht in Richtung Strafrecht verlassen. Kann mich MarPhy anschließen.
Wie muss ich das verstehen? Macht man sich als Lehrer jetzt strafbar, wenn ein Kind in der Klasse Corona bekommt?
Nein, da geht es eher um den Komplex Fahrlässigkeit und Haftung, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Dienstanweisung rechtswidrig sein könnte. Ich mag mich da nicht zu weit inhaltlich aus dem Fenster lehnen. Aber ich finde es schon absolut überprüfenswert, wenn offen gegen die Expertise von RKI, Leopoldina und Helmholtz gehandelt wird. Schließlich ist Schule ein besonders sensibler Grundrechtsbereich, wegen der bestehenden Schul- und Präsenzpflicht.
Wie muss ich das verstehen? Macht man sich als Lehrer jetzt strafbar, wenn ein Kind in der Klasse Corona bekommt?
Ja, du musst dann ins Gefängnis, bekommst keinen Nachtisch und musst ohne Socken ins Bett.
Das ist dann auf jeden Fall kein Dienstunfall, denn ob er sich das tatsächlich in der Schule und nicht auf einer privaten Feier geholt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Aber dass an Stand X auf dem Markt Y in Wuhan Hun Ho ne 80g-Fledermaus gegessen hat, das kann man auf den Punkt bringen.
gehe ich davon aus, dass die Lehrkräfte a) die Klausuren beaufsichtigten und b) sonstige Tätigkeiten vor Ort verrichten -
Wenn doch außerunterrichtliche Aufgaben generell mal so akribisch erfasst werden würden!
Da reden wir von 2 Tagen und schon wird wieder einmal mehr unterstellt, Lehrkräfte hätten dann Urlaub, nichts zu tun, frei und Langeweile und müssten im Schulgebäude anwesend sein.
Wo ist eigentlich die Arbeitszeiterhebung, die entsprechenden Ausgleich einfordert? Dann wären die 2 Tage ein Witz gegenüber den Tagen, die freizustellen wären.
Die maximale Anzahl an Ferientagen ist festgelegt. Man kann also nicht mal eben zwei Tage aus dem Hut zaubern und an die beweglichen kann man verständlicherweise auch nicht ran. Da am 21. und 22. noch Klausuren geschrieben werden dürfen, gehe ich davon aus, dass die Lehrkräfte a) die Klausuren beaufsichtigten und b) sonstige Tätigkeiten vor Ort verrichten - genug Räume zum Ausweichen sollten ja vorhanden sein.
Wieso geht das denn nicht? Bei der Anzahl der Ferientage wird es sich kaum um ein Bundesgesetz handeln, sondern maximal um ein Landesgesetz, vermutlich aber eher um eine Verordnung in Absprache mit den Kultusministern der Länder. Dürfte wohl kaum ein Problem sein, so etwas durch im Zweifel das Parlament beschließen zu lassen. Selbst wenn die Anzahl der Ferientage Teil der Vereinbarung sind, womit die Länder sich gegenseitig die Abschlüsse anerkennen, glaube ich weniger, dass das ein Problem ist. Klär mich mal bitte auf
b) sonstige Tätigkeiten vor Ort verrichten
Ja, genau, es fehlt nur noch eine sinnlose Anwesenheitspflicht. Zur Kontaktvermeidung. Ist ja bald Weihnachten.
Wieso geht das denn nicht? Bei der Anzahl der Ferientage wird es sich kaum um ein Bundesgesetz handeln, sondern maximal um ein Landesgesetz, vermutlich aber eher um eine Verordnung in Absprache mit den Kultusministern der Länder. Dürfte wohl kaum ein Problem sein, so etwas durch im Zweifel das Parlament beschließen zu lassen. Selbst wenn die Anzahl der Ferientage Teil der Vereinbarung sind, womit die Länder sich gegenseitig die Abschlüsse anerkennen, glaube ich weniger, dass das ein Problem ist. Klär mich mal bitte auf
Die Anzahl der Ferientage geht auf § 3 des Hamburger Abkommens von 1964 zurück, das ist also ein KMK-Beschluss.
Würde man die beiden Tage zu Ferientagen erklären, was theoretisch denkbar wäre, könnten an diesen Tagen keine Klausuren geschrieben werden, was angesichts des ohnehin engen Zeitplans der Q2 zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde. Da endet das Halbjahr nämlich mit den Weihnachtsferien, so dass die Klausuren nicht in den Januar verschoben werden können. Vorverlegen geht auch nicht, weil der erste Klausurblock gerade vorbei ist und die späten Klausuren des zweiten Blocks vermutlich auch die späten Klausuren des ersten Blocks waren. Ähnliches gilt auch für die Q1, wenngleich hier nach hinten etwas mehr Zeit ist.
Man muss unserem MP zugute halten, dass er die juristische Terminologie nicht kannte, als er davon sprach, die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen. Rechtlich gesehen gibt es entweder nur Ferien - dann haben ALLE SchülerInnen frei - oder ein anders Konstrukt - hier eine Unterrichtsschließung. Ich gehe davon aus, dass es diesbezüglich sicherlich noch eine Schulmail geben wird.
Wenn doch außerunterrichtliche Aufgaben generell mal so akribisch erfasst werden würden!
Da reden wir von 2 Tagen und schon wird wieder einmal mehr unterstellt, Lehrkräfte hätten dann Urlaub, nichts zu tun, frei und Langeweile und müssten im Schulgebäude anwesend sein.
Wo ist eigentlich die Arbeitszeiterhebung, die entsprechenden Ausgleich einfordert? Dann wären die 2 Tage ein Witz gegenüber den Tagen, die freizustellen wären.
Diese Arbeiten werden bewusst und gewollt nicht erfasst. Das wissen wir aber doch bereits alle. Lehrkräfte arbeiten nur 6x45 Minuten am Tag, haben drei Monate bezahlten Urlaub und außerdem noch nachmittags frei.
außerdem noch nachmittags frei.
Juhu kein Abendunterricht heute
Das mit der Arbeitszeit hat ja jeder auch selbst in der Hand, aber das ist ein anderes Thema. Ich habe, wie erwähnt, "Angst" um mein Karnevalswochenende. Wenn dem entgegen steht, dass es eben keine Ferien sind, sondern nur kein Unterricht und somit keinen Ausgleich benötigt, fände ich das verdammt gut.
Man muss unserem MP zugute halten, dass er die juristische Terminologie nicht kannte, als er davon sprach, die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen.
Nee, muss man nicht. Der Mann steht an der Spitze der Exekutive, und somit der öffentlichen Verwaltung. Da darf man erwarten, dass er sich informiert, bevor er den Hafen aufreißt. Dass erste juristische Staatsexamen dürfte reichen, um nachzuplappern, was ihn die juristischen Lakaien vorplappern.
Den Fehler mit den vorgezogenen Ferien hat erübrigend auch schon im Frühjahr gemacht.
Ich bin mir sicher, dass es zuerst auch durchaus als vorgezogene Ferien gedacht war, die man dann *ganz einfach* mit beweglichen Ferientagen verrechnen hätte können. An Probleme mit Klaususurplänen und ähnliches wurde da einfach nicht gedacht. Ist ja auch zuviel verlangt für ein Schulministerium, dass man sich dort auch noch mit so etwas lächerlichem wie Schul- bzw. Unterrichtsorganisation auseinandersetzen sollte...außerdem kommt Weihnachten ja auch immer so plötzlich und keiner hätte ahnen können, dass es vorher noch eine zweite Coronawelle geben könnte, die dann auch noch ein Problem für die Schulen darstellen würde - wo doch eine Ansteckung an Schulen, bedingt durch die hervorragenden Hygienekonzepte, eigentlich überhaupt nicht möglich sein sollte.
Haeschenhuepf
Das setzt voraus, dass das MSB die Pläne des MP im Voraus kannte. Danach sieht es nicht aus. Das Ganze mit den beweglichen Ferientagen zu verrechnen, haut den Schulen ihre individuelle Planung kaputt. Dass man da nicht rangeht, kann ich sogar verstehen. *Ganz einfach* ist es eben nicht. Und vermutlich wäre der Aufschrei auch hier in diesem Forum größer gewesen, wenn man an die beweglichen Tage rangegangen wäre.
Das setzt voraus, dass das MSB die Pläne des MP im Voraus kannte. Danach sieht es nicht aus
Das macht es eigentlich nur noch schlimmer, was die Professionalität dieser beiden Instanzen angeht. Aber gut... das wissen wir ja eigentlich, ist ja nicht das erste Mal...
*Ganz einfach* ist es eben nicht.
Natürlich nicht!
Das setzt voraus, dass das MSB die Pläne des MP im Voraus kannte.
Soll jetzt mangelnde Kommunikation in der Landesregierung die Ausrede sein? An welcher Stelle innerhalb dieser die Fehler gemacht werden, kann mir doch wurscht sein. Es sei denn, sie bieten mir einen der beliebten Beraterinnenverträge an.
Dass man da nicht rangeht, kann ich sogar verstehen. *Ganz einfach* ist es eben nicht. Und vermutlich wäre der Aufschrei auch hier in diesem Forum größer gewesen, wenn man an die beweglichen Tage rangegangen wäre.
Ich sehe nicht, dass schon klar ist, dass die mobilen Ferientage sicher sind.
Das Ganze mit den beweglichen Ferientagen zu verrechnen, haut den Schulen ihre individuelle Planung kaputt.
Eben. Die ganze Fuddelei haut die individuellen Planungen kaputt. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Regelungen bezüglich möglicher Klausuren erst aufkaum, nachdem entsprechende Unmutäußerungen oben aufgeschlagen sind.
Durchdacht wirkt das Ganze nicht.
So oder so, die Mitteilung, die Ferien würden vorgezogen, war mal wieder falsch. Eine Klarstellung diesbezüglich gibt es nicht. So können wir es denn z. B. vergessen, für diese Tage zumindest Hausaufgaben aufzugeben.
*Ganz einfach* ist es eben nicht.
Ebend. Deshalb sollte man abwägen, ob der Aufwand durch den Nutzen gerechtfertigt ist.
Die Anzahl der Ferientage geht auf § 3 des Hamburger Abkommens von 1964 zurück, das ist also ein KMK-Beschluss.
Würde man die beiden Tage zu Ferientagen erklären,
Wenn man das nicht möchte, kann man sich doch auch etwas anderes ausdenken, was das sein soll:
Tage des Selbstständigen Freien Lernens,
Heizkostenvermeidungstage,
Überstunden-Abfeiern-Moment
Am-Ende-der-Jahresarbeitszeit-sind-noch-so-viele-Monate-übrig-Erinnerung
Am-Ende-des-Jahres-sind-noch-so-viele-Hausaufgaben-nachzuholen-Tag
Tag der Kontaktvermeidung
Geschenk
Sozialzeit, jeder Große passt auf 3 Kleine auf,
Milchmädchen-Gedenktag...
Gibt es denn mittlerweile mal nähere Infos zum 21./22.12.?
Nein.
Schulmail zu den Weihnachtferien
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