NRW nach den Herbstferien - Schulmail

  • Macht aber doch keinen Sinn. Der Personalbedarf ist doch bei halbierten Klassen gleich?

    Also Niedersachsen möchte dann zusätzlich Notbetreuungsgruppen und beaufsichtigte Arbeitsplätze, ebenfalls mit Abstand der SuS UND Präsenzsprechstunde.

    Da ist der Personalbedarf nicht gleich, sondern die Aufgaben nicht zu stemmen.


    Und wenn mehr Lehrkräfte als Klassen in Quarantäne sind, reicht das Personal auch nicht, um die Klassen verlässlich (also für die verpflichtet angesetzten 5 Std.) zu betreuen.

  • Gerade habe ich folgende Info gelsen:


    Klausuren und mündliche Prüfungen in der gymnasialen Ober­stufe an Gymnasien und Gesamtschulen / Prüfungen und Zeugnisausgabe an Weiterbildungskollegs


    Herr Fleischhauer, Leiter der Abteilung 5 des Ministeriums, schrieb:

    Trotz des grundsätzlichen Verzichts auf Unterricht am 21. und 22. Dezember 2020 können auch an diesen beiden Tagen Klausuren oder mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klausur in der Qualifikationsphase durchgeführt werden, sofern sich diese nicht problemlos verschieben lassen. (…)

    Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um eine Verlängerung der Ferien.

    Ich bitte Sie, diesen Erlass allen betroffenen Schulen und Weiterbildungskollegs

    Ihres Regierungsbezirks umgehend zukommen zu lassen.



    Also müssen Klausurplände doch nicht umgeschrieben werden. Immerhin etwas.

  • Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um eine Verlängerung der Ferien.

    Danke für den Hinweis. Interessant ist, dass insofern die Ferien also gar nicht angerührt werden, sondern die Schulen einfach für zwei Tage auf irgendwas anderes umschalten, was noch nicht näher definiert ist.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Aber um was dann?

    Ja, wenn man das wüsste.


    Aber die werden uns schon irgendwann erzählen, was es gewesen sein wird, um damit zu begründen, dass wir diese Tage nacharbeiten müssen. Aus lauter Dankbarkeit für unser außergewöhnliches Engagement in Krisenzeiten.

  • Da das ja keine Ferienverlängerung ist, dürfte man uns doch auch keine anderen freien Tage dafür wegnehmen, oder?

    Und? Was machste, wenn sie es trotzdem tun?


    ich glaube, dass man sich hierzu noch nicht festlegen wird. Lieber mal schauen, was die Lehrerinnen so alles mit sich machen lassen. Und im richtigen Moment, zack, sind die Ferientage weg.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und? Was machste, wenn sie es trotzdem tun?


    ich glaube, dass man sich hierzu noch nicht festlegen wird. Lieber mal schauen, was die Lehrerinnen so alles mit sich machen lassen. Und im richtigen Moment, zack, sind die Ferientage weg.

    Tja, was mache ich da? Gute Frage, habe ich mir bisher noch keine großen Gedanken zu gemacht.

    Ich löse derlei Probleme immer auf dem "ganz kurzen Dienstweg" - wenn wieder irgendwelcher Quatsch obendrauf kommt, der mich Zeit kostet, dann hole ich mir die Zeit halt anderswo wieder rein. Dann gibts halt im Unterricht "wir gucken heute einen Film" oder "lasst uns was spielen" oder "wir gehen heute mal spazieren und Eis-essen". Oder Klassenarbeiten werden dann halt mal reine MC Arbeiten. Oder ich lasse halt ne Zusatzaufgabe platzen. Oder ich schalte gänzlich auf den "Nö, mach ich nicht" Modus. :sofa:

  • Ich frage mich die ganze Zeit eigentlich, was passiert, und ich hoffe, dass es eben nicht passiert, aber mal ein Lehrer*in an Covid 19 stirbt......unterhalten wir uns dann immer noch über die Ferientage oder kriegen unsere ganzen Diskussionen mal eine andere Wendung???

  • Ich frage mich die ganze Zeit eigentlich, was passiert, und ich hoffe, dass es eben nicht passiert, aber mal ein Lehrer*in an Covid 19 stirbt......unterhalten wir uns dann immer noch über die Ferientage oder kriegen unsere ganzen Diskussionen mal eine andere Wendung???

    Das ist dann auf jeden Fall kein Dienstunfall, denn ob er sich das tatsächlich in der Schule und nicht auf einer privaten Feier geholt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Schade Marmelade!


    Ich gehe mal brechen.

    • Offizieller Beitrag

    Die maximale Anzahl an Ferientagen ist festgelegt. Man kann also nicht mal eben zwei Tage aus dem Hut zaubern und an die beweglichen kann man verständlicherweise auch nicht ran. Da am 21. und 22. noch Klausuren geschrieben werden dürfen, gehe ich davon aus, dass die Lehrkräfte a) die Klausuren beaufsichtigten und b) sonstige Tätigkeiten vor Ort verrichten - genug Räume zum Ausweichen sollten ja vorhanden sein.

  • Ich frage mich die ganze Zeit eigentlich, was passiert, und ich hoffe, dass es eben nicht passiert, aber mal ein Lehrer*in an Covid 19 stirbt......unterhalten wir uns dann immer noch über die Ferientage oder kriegen unsere ganzen Diskussionen mal eine andere Wendung???

    Lt. RKI ist das bereits geschehen (gut, Erzieher, Lehrer etc. zusammengefasst). Es sind sehr wenige 8, wenn ich richtig in Erinnerung habe. Bei Medizinern sind es 25 (das sind die bekannten Fälle und wo sie sich angesteckt haben, ist nicht bekannt). Über 9000 haben sich infiziert (bei Medizinern 21000). Es sterben nicht nur sehr alte, also auch Lehrer.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das ist dann auf jeden Fall kein Dienstunfall, denn ob er sich das tatsächlich in der Schule und nicht auf einer privaten Feier geholt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Schade Marmelade!


    Ich gehe mal brechen.

    .....nicht dein ernst.......ohne Worte

  • Gibt schon Präzedenzfälle aus der Bundespolizei wo selbst bei Kontaktgrad 1 auf Arbeit nicht anerkannt, wegen der mangelnden Nachweisbarkeit und einer "allgemeinen Risikosituation". Schüler sind auch schon gestorben, es gibt Todesfälle in den Altersgruppen.

    Also ich halte fest:

    - AHA-Regeln gelten nicht umfänglich

    - Risikogruppe in manchen Bundesländern nur noch noch auf schwerste einschlägige Erkrankungen zurückgestuft, Schwangere rausgefallen

    - FFP2 Masken werden nicht gestellt (ich bin wie gesagt als Risikogruppler freiwillig im Einsatz und erhalte nichtmal diese),

    - wenn was passiert, mutmaßlich kein Dienstunfall. Sollte man Beamter auf Probe sein steht man völlig ohne Absicherung da,

    - in der Zeitung darf man aber lesen, dass Lehrer die Infektionen "einschleppen", weil Kinder es ja nicht gewesen sein können dürfen,

    - aber natürlich machen die Lehrer auch den Betreuungsunterricht unmöglich, was selbstverständlich an ihrer Nachlässigkeit liegt und nicht daran, dass nach einer Betreuung gesucht wird.


    Es gibt durchaus Rechtswissenschaftler und Anwälte bei Twitter, die laut darüber nachdenken ob wir uns einem Punkt nähern, an dem wir das öffentliche Recht in Richtung Strafrecht verlassen. Kann mich MarPhy anschließen.

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