Wir haben letztens im Kollegium darüber diskutiert, ob eine Corona Infektion auch gleichzeitig eine Krankschreibung darstellt. Es stellte sich heraus, dass unsere SL der Meinung ist, dass eine Infektion nicht gleich bedeutet, dass man arbeitsunfähig ist und somit von der Lehrkraft verlangt werden kann, dass Unterricht vorbereitet, ggf. Per Videokonferenz durchgeführt und nachbereitet wird. Daher wird bei uns das nicht als Problem gesehen.
Na ja, die Entscheidung, ob eine Person arbeitsunfähig ist, trifft ja Gott sei Dank immer noch eine Arzt oder eine Ärztin und kein Schulleiter.