Hallo zusammen, ich habe die letzten Themen zu Schwangerschaft schon alle überflogen, aber zu meiner konkreten Frage nichts gefunden.
Ich gehe in ein paar Monaten erneut in Mutterschutz und möchte aufgrund verschiedener Faktoren zuvor noch fünf Wochen Elternzeit für mein erstes Kind nehmen. Ist es möglich die Wochen nur bis zum Mutterschutzbeginn zu nehmen oder müsste ich bis zum errechneten Entbindungstermin dann Elternzeit nehmen?
Es wäre mein zweiter Abschnitt Elternzeit und Kind1 ist unter 3 Jahren alt. Reichen die 7 Wochen Frist? (Würde natürlich der Planbarkeit halber deutlich früher Bescheid geben).
So konkrete Fragestellungen findet man in offiziellen Papieren irgendwie nicht und ich möchte mich gern vorab informieren, bevor ich mich an die Schulleitung wende. Bundesland ist NRW.
Vielleicht hat ja jemand schon mit solch einer Situation Erfahrung gesammelt und kann darüber berichten!? Vielen Dank schon mal!