mit Rückschein bist du eh sicher. Wenigstens einen Umschlag werden sie wohl bekommen haben.
Förmliche Zustellung durch Gerichtvollzieherin. Die nimmt, wenn man das bestellt, auch den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis. Ich habe das nie gemacht, aber das wäre dich mal ein Anlass, das auszuprobieren.