Angestellt - Sek I - Krank

  • Das Masernschutzgesetz bzw. der entsprechende Passus im Infektionsschutzgesetz ist da recht eindeutig. A) gilt das bundesweit b) ist zum Inkrafttreten bereits an Schulen tätige Lehrer bzw aufgenommene Schüler eine Frist bis zum 31.7.21. für jegliche Neuaufnahmen und Neuverträge / Einstellungen muss das vorher vorliegen, ansonsten wird nicht eingestellt.

    und grundsätzlich ist das Ganze ja nichts

    Unbekanntes sondern kann jeder nachlesen, da steht das auch beispielsweise mit den zwei Impfungen drin

    Und wenn sie doch eingestellt haben, dann ist das das Problem des AG und nicht des AN, denn der war darüber ja nicht informiert.

  • Hallo Ihr,


    Vielen Dank für die vielen Antworten.


    Bei mir war ja beides. D.h. Unterricht ohne FZ (da keine Aufforderung vorlag, da diese verbummelt wurde mir rechtzeitig zukommen zu lassen) und ich hatte/habe nur eine Impfung.


    Wie schon gesagt, ich bin da so misstrauisch was sie sich noch alles einfallen lassen, nur um mir zu schaden.


    Habe aber auch von Kollegen gehört die schon länger da sind, dass sie nur eine Impfung haben (bei Gesprächen die im LZ so gelaufen sind).


    Und da ich bisher wirklich noch gar keine Impfung vorzeigen musste, war ich mit dem Prozedere leider noch nicht vertraut. Wo ich von der biologischen Seite her aber natürlich Bescheid weiß. Also, Ihr wisst was ich meine. :)


    Liebe Grüße

  • Theoretisch reicht ja auch eine Impfung, wenn gleichzeitig eine Immunität (z.B. Titertest) nachgewiesen werden kann.

    Ich habe auch nur eine Impfung.

  • ich habe offiziell auch nur eine Impfung, weil ich den Impfpass verloren habe. Aber dafür eben auch den Titertest.


    Anonym1005 schau doch gleich mal, was du für die neue Stelle alles brauchst. Wenn du jetzt schon vorsorglich alles besorgst, dann kannst du dort bestimmt gleich positiv punkten.

    Wenn du also schon weißt, dass dir die 2. Impfung fehlt, dann geh doch gleich nächste Woche zum Arzt. Und ein Führungszeugnis wirst du bei der neuen Stelle bestimmt auch brauchen. Frag doch gleich nach, dann kannst du es jetzt schon beantragen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • ich habe offiziell auch nur eine Impfung, weil ich den Impfpass verloren habe. Aber dafür eben auch den Titertest.


    Anonym1005 schau doch gleich mal, was du für die neue Stelle alles brauchst. Wenn du jetzt schon vorsorglich alles besorgst, dann kannst du dort bestimmt gleich positiv punkten.

    Wenn du also schon weißt, dass dir die 2. Impfung fehlt, dann geh doch gleich nächste Woche zum Arzt. Und ein Führungszeugnis wirst du bei der neuen Stelle bestimmt auch brauchen. Frag doch gleich nach, dann kannst du es jetzt schon beantragen.

    Die neue Stelle ist beim Land BW, also ist die Antwort auf beides ja, wird sie brauchen, da das vom Land vorgegeben ist. Ggf., nachdem das Ref noch nicht lange her ist, muss beim Führungszeugnis aber kein neues Exemplar vorgelegt werden, das wäre tatsächlich abzuklären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gibt es die Masernimpfpflicht doch nur für Schulen, an denen der Anteil der U18 Jährigen über 50% liegt, oder? Ich frage, weil sich ja hier der ein oder andere BBS KuK auch zu Wort gemeldet hat bzgl Vorliegender Impfungen. Bei uns war das an der Schule bisher nicht Thema - muss ich befürchten, dass das noch kommt? Bin bisher immer davon ausgegangen, dass uns das nicht betrifft, da Großteil der SuS >18 jahre.

  • Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gibt es die Masernimpfpflicht doch nur für Schulen, an denen der Anteil der U18 Jährigen über 50% liegt, oder? Ich frage, weil sich ja hier der ein oder andere BBS KuK auch zu Wort gemeldet hat bzgl Vorliegender Impfungen. Bei uns war das an der Schule bisher nicht Thema - muss ich befürchten, dass das noch kommt? Bin bisher immer davon ausgegangen, dass uns das nicht betrifft, da Großteil der SuS >18 jahre.

    Wir prüfen aktuell alle unsere (größtenteils volljährigen) Schüler.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Wir prüfen aktuell alle unsere (größtenteils volljährigen) Schüler.

    Kann die Schule von sich aus die Impfpflicht verhängen, obwohl sie nicht zur "Zielgruppe" gehört? Es heißt ja:


    "Das Gesetz gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und

    1. in einer der folgenden Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden: Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden."


    Würde mich jedenfalls wundern, wenn Schulen darüber hinaus verlangen würden, eine Impfung vorzulegen.

  • Bezieht sich das "überwiegend minderjährige" nicht nur ajf "sonstige Ausbildungseinrichtungen" und wären somit alle Arten von Schulen (egal wie alt die meisten SuS sind) von der Impfpflicht betroffen?

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gibt es die Masernimpfpflicht doch nur für Schulen, an denen der Anteil der U18 Jährigen über 50% liegt, oder? Ich frage, weil sich ja hier der ein oder andere BBS KuK auch zu Wort gemeldet hat bzgl Vorliegender Impfungen. Bei uns war das an der Schule bisher nicht Thema - muss ich befürchten, dass das noch kommt? Bin bisher immer davon ausgegangen, dass uns das nicht betrifft, da Großteil der SuS >18 jahre.

    Bei uns kam dieses Thema bisher auch überhaupt noch nicht zur Sprache, obwohl wahrscheinlich mehr als die Hälfte unserer SuS noch minderjährig ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Bezieht sich das "überwiegend minderjährige" nicht nur ajf "sonstige Ausbildungseinrichtungen" und wären somit alle Arten von Schulen (egal wie alt die meisten SuS sind) von der Impfpflicht betroffen?

    Hmm, so habe ich den Satz tatsächlich noch nie betrachtet :gruebel: Könnte natürlich auch sein. Aber müsste dann unsere SL nicht mittlerweile irgendwelche Anstalten machen, das ganze abzufragen?

  • Auch für den TS interessant evtl.: bis zum 31. Juli.2021 kann es von Personen, die die Einrichtung schon vor Einführung des Gesetzes besuchten, nachgereicht werden. Evtl hat euer SL deshalb noch nicht so den Drang. Neu eingeschulte SuS oder Kollegen im SJ 2020/21 müssten es allerdings schon zu Beginn nachweisen, komisch bei euch....

  • Neu eingeschulte SuS oder Kollegen im SJ 2020/21 müssten es allerdings schon zu Beginn nachweisen, komisch bei euch....

    Nö, unsere neuen SuS mussten nichts nachweisen. Was die neuen KuK angeht, weiß ich es nicht, weil in unserer Abteilung niemand neu hinzugekommen ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bin auch am BK und unsere neuen Schüler mussten die Impfung nachweisen und wir Kollegen müssen dies auch vor den Sommerferien 2021 machen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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