Hallo liebe KuK,
heute frage ich als Mama. In BW sind ja in den Ganztagsgrundschulen die Kommunen für das Mittagessen und die Aufsicht im Speisesaal zuständig. Leider finde ich keinerlei Angaben dazu, welcher Personenkreis für diese Aufsicht berechtigt ist.
Es geht um die folgende Situation. Mein Sohn hat die Schule gewechselt und wird dort in der Mittagspause durch eine nicht pädagogisch geschulte Kraft beim Mittagessen beaufsichtigt. Die Regeln beim Mittagessen sind sehr sehr streng. Nachdem die Kinder 5 Unterrichtsstunden gehabt haben, dürfen sie beim Mittagessen nur flüstern. Es gelten insgesamt sehr strenge Regeln. Bei Verstoß gegen die Regeln muss die Speisesaalordnung abgeschrieben werden: 2.-Klässler 3x12 Sätze, 3.-Klässler 5x12 Sätze und 4.-Klässler 10x12 Sätze. Die Strafarbeiten werden von einer Küchenkraft verhängt.
M.M.n. entsprechen diese Strafarbeiten nicht dem derzeit geltenden Schulrecht. Zum einen sind sie in ihrem Umfang völlig unverhältnismäßig. Wenn ein "gestraftes" Kind nach einem 8-Stunden-Schultag nach Hause kommt, muss es mindestens 60 Minuten schreiben, da es am nächsten Tag abgegeben werden muss. Zudem sollte eine Strafarbeit immer im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Warum müssen dann alle Regeln so oft geschrieben werden? Eine Reflexion des Verhaltens wäre wohl passender als stupides Abschreiben. Die Nicht-Fachkraft nutzt also Sanktionierungsmaßnahmen aus dem letzten Jahrhundert. Darf sie überhaupt sanktionieren? Oder muss das über die Lehrkräfte laufen? Auch dürfen/sollten Strafarbeiten keine Ängste auslösen. Mein Sohn hat nun Angst vor der Mittagspause, da die Küchenfrau schon bei kleinstem Fehlverhalten Strafarbeiten ausspricht.
Die Schulleitung steht leider hinter der Küchenkraft, da sie sonst kein Personal für die Mittagspause findet...
Damit jetzt kein falsches Bild entsteht - Mein Sohn hat die Strafarbeit geschrieben, da ich der Schule nicht in den Rücken fallen wollte. Wer Mist baut, muss dafür gerade stehen. Allerdings werde ich das kein weiteres Mal in dieser Form (!) mitmachen. Gegen angemessene Konsequenzen habe ich als Lehrerin selbst nämlich gar nichts. Auch habe ich an meiner Schule selbst Speisesaalaufsicht und weiß wie ätzend das ist. So eine Strafarbeit haben wir bei uns allerdings noch nie ausgesprochen.
Bitte beantwortet mir mal die folgenden Fragen:
- Wer darf in BW die Aufsicht im Speisesaal durchführen? Welche Personen (Ausbildungen) sind hierzu berechtigt?
- Welche Befugnisse haben diese Personen gegenüber den Kindern?
- Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind?