Aufsicht Mittagessen GTS Baden-Württemberg

  • Hallo liebe KuK,


    heute frage ich als Mama. In BW sind ja in den Ganztagsgrundschulen die Kommunen für das Mittagessen und die Aufsicht im Speisesaal zuständig. Leider finde ich keinerlei Angaben dazu, welcher Personenkreis für diese Aufsicht berechtigt ist.


    Es geht um die folgende Situation. Mein Sohn hat die Schule gewechselt und wird dort in der Mittagspause durch eine nicht pädagogisch geschulte Kraft beim Mittagessen beaufsichtigt. Die Regeln beim Mittagessen sind sehr sehr streng. Nachdem die Kinder 5 Unterrichtsstunden gehabt haben, dürfen sie beim Mittagessen nur flüstern. Es gelten insgesamt sehr strenge Regeln. Bei Verstoß gegen die Regeln muss die Speisesaalordnung abgeschrieben werden: 2.-Klässler 3x12 Sätze, 3.-Klässler 5x12 Sätze und 4.-Klässler 10x12 Sätze. Die Strafarbeiten werden von einer Küchenkraft verhängt.


    M.M.n. entsprechen diese Strafarbeiten nicht dem derzeit geltenden Schulrecht. Zum einen sind sie in ihrem Umfang völlig unverhältnismäßig. Wenn ein "gestraftes" Kind nach einem 8-Stunden-Schultag nach Hause kommt, muss es mindestens 60 Minuten schreiben, da es am nächsten Tag abgegeben werden muss. Zudem sollte eine Strafarbeit immer im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Warum müssen dann alle Regeln so oft geschrieben werden? Eine Reflexion des Verhaltens wäre wohl passender als stupides Abschreiben. Die Nicht-Fachkraft nutzt also Sanktionierungsmaßnahmen aus dem letzten Jahrhundert. Darf sie überhaupt sanktionieren? Oder muss das über die Lehrkräfte laufen? Auch dürfen/sollten Strafarbeiten keine Ängste auslösen. Mein Sohn hat nun Angst vor der Mittagspause, da die Küchenfrau schon bei kleinstem Fehlverhalten Strafarbeiten ausspricht.

    Die Schulleitung steht leider hinter der Küchenkraft, da sie sonst kein Personal für die Mittagspause findet...


    Damit jetzt kein falsches Bild entsteht - Mein Sohn hat die Strafarbeit geschrieben, da ich der Schule nicht in den Rücken fallen wollte. Wer Mist baut, muss dafür gerade stehen. Allerdings werde ich das kein weiteres Mal in dieser Form (!) mitmachen. Gegen angemessene Konsequenzen habe ich als Lehrerin selbst nämlich gar nichts. Auch habe ich an meiner Schule selbst Speisesaalaufsicht und weiß wie ätzend das ist. So eine Strafarbeit haben wir bei uns allerdings noch nie ausgesprochen.


    Bitte beantwortet mir mal die folgenden Fragen:

    - Wer darf in BW die Aufsicht im Speisesaal durchführen? Welche Personen (Ausbildungen) sind hierzu berechtigt?

    - Welche Befugnisse haben diese Personen gegenüber den Kindern?

    - Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind?

  • bei uns ist die Mensa verpachtet, wir Lehrer haben daher keine Aufsicht, ein Handyverbot wie in der Schule gibt es z. B. in der Mensa nicht.


    Bei uns gibt es keine besonderen Regeln, wenn ein Kind sich extrem daneben benehmen würde, gäbe es vermutlich Gespräche mit SL. Aber eigentlich geht es uns nichts an. Der Vertrag ist zwischen Mensapächter und Stadt geschlossen. Die Mensa gehört ausdrücklich nicht zur Schule.


    Wir Lehrer wurden anfangs mal gebeten, wenn wir privat in der Mensa essen, bei entsprechendem Fehlverhalten mit den Schülern zu reden. Ich würde eingreifen (und den Schüler ansprechen) , wenn Essen herum fliegt o. ä. Aber das ist bisher noch nicht geschehen. Strafarbeiten gibt es sicher keine.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • geln beim Mittagessen sind sehr sehr streng. Nachdem die Kinder 5 Unterrichtsstunden gehabt haben, dürfen sie beim Mittagessen nur flüstern. Es gelten insgesamt sehr strenge Regeln. Bei Verstoß gegen die Regeln muss die Speisesaalordnung abgeschrieben werden: 2.-Klässler 3x12 Sätze, 3.-Klässler 5x12 Sätze und 4.-Klässler 10x12 Sätze. Die Strafarbeiten werden von einer Küchenkraft verhängt.

    Du meine Güte - in welchem Jahrhundert leben wir denn? :autsch:


    Edit: Und wieso muss ich jetzt an Bart Simpson denken?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns an der Grundschule wird die Aufsicht über die Gemeinde geregelt. Das Mensapersonal und auch das Betreuungspersonal (die Mittagspause von 60 Minuten ist hälftig aufgeteilt in Mensaessen und Betreuung in einem anderen Zimmer - die Betreuer sorgen aber auch für die Aufsicht während dem Essen) ist ja von der Gemeinde angestellt. Eine besondere Ausbildung haben diese Personen nicht (außer sicherlich die Köchin). So sind in der Betreuung auch FSJler beschäftigt. Aber das Betreuungspersonal hat sich zusammen mit der Schulsozialarbeiterin ein Konzept für die Essenszeit überlegt um mehr Ruhe in das Gewusel zu bekommen. Ich denke wenn sich bei uns jemand über die Betreuung/Mensa beschweren wollen würde, würden sich die Eltern erst mal an die Schulleitung wenden. Diese würde wahrscheinlich an die Gemeinde verweisen, da die Schule nur den Raum zur Verfügung stellt.

  • Bei uns an der Grundschule wird die Aufsicht inzwischen auch durch die Personen der kommunalen Betreuung übernommen. Diese Betreuung findet im Schulhaus vor und nach der Unterrichtszeit statt. Außerdem haben sie eben parallel dazu die Mittagspausenaufsicht der Ganztagesschüler übernommen.

    Eine spezielle Ausbildung haben diese Betreuer nicht (Ich bin mal über eien Stellenausschreibung für diesen Job gestolpert.)


    Welche Sanktionen üblich sind, weiß ich nicht.


    Wenn ich mich recht erinnere, gab es aber von einigen Jahren bei Fehlverhalten, dass nicht durch eine einfache Ermahnung abgestellt werden konnte, eine rote Karte. Mit dieser Karte wurde man zum Gespräch zum Rektor der Schule geschickt. Damals die Aufsicht aber noch von den Lehrern der Schule gemacht. Möglicherweise haben sie es daher geändert.


    LG DFU

Werbung