Grundschulabschluss wird nicht erreicht - welche Folgen für das Kind?

  • Zu Schulen für Erziehungshilfe:

    Das kommt in meinen Augen tatsächlich auf die Struktur dieser Schulen an. Wir haben in Bayern ganz wenige dieser Schulen, in der Regel Privatschulen. Mir ist regional nur eine solche Privatschule bekannt. Da kommt es tatsächlich vor, dass sich Verhalten nach Aussagen der Eltern potenziert.


    Allerdings haben wir regional eine super stationäre Einrichtung, die an eine Kinderabteilung eines Krankenhauses angegliedert ist, wo es auch kleine Klassen gibt und Kinder mit großen Verhaltensproblemen behandelt werden, wo es wirklich etwas bringt. Der Nachteil: Diese stationäre Einrichtung mit angegliederter Schule hat keine großen Kapazitäten und der Besuch erfolgt zeitlich begrenzt, meistens mehrere Monate bis zu einem Jahr.


    Ein bisschen Einblick, wie dort gearbeitet wird, habe ich einmal bekommen und fand das Konzept dort sehr einleuchtend. Dort sind multiprofessionelle Teams im Einsatz - also nicht nur Lehrer, sondern der ganze Tagesablauf ist durchdacht und betreut und der Kontakt zur Familie gut gesteuert.

  • In Niedersachsen sieht der Erlass vor, dass man in der Grundschule auch im Rechnen den Nachteilsausgleich setzen kann,

    nach Klasse 4 können die SuS dann alles ;) und bedürfen des Ausgleiches anscheinend nicht mehr.

    Tatsächlich braucht es ja seine Zeit, bis es auffällt und bis eine Diagnose erfolgt, die dann außerschulisch zur Therapie führen kann, wenn es in der Nähe ein Angebot gibt. So bleiben oft nur 2 Jahre für die Förderung. Eine Dyskalkulie fängt man im Unterricht nicht einfach auf.

    Bei uns hieß es jetzt auch, dass man nur in einem Fach die Note aussetzen darf. Wenn es mehr Fächer sind, muss ein LE-Gutachten erstellt werden. Außerdem sollten wir Förderphase zeitlich stärker begrenzen. Achja und weniger LE-Gutachten erstellen. Irgendwie alles nicht zu Ende gedacht.

  • Bei uns hieß es jetzt auch, dass man nur in einem Fach die Note aussetzen darf

    Das habe ich mich selbst schon häufiger gefragt.

    Aber „hieß es“ und „Erlass“ sind 2 Paar Schuhe.

    Gerade im Bereich Gutachten machen es die ganzen „hieß es“ immer schwieriger und zeigen immer wieder, dass die Zahlen gedrückt werden sollen ...

    ... sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen, dass 2 Std Grundversorgung für präventive Förderung, Überprüfungen und Förderung von mehreren Kindern mit Unterstützungsbedarf viel zu wenig sind.


    Während die Landesschulbehörde immer so tut, als würde man sich die Beeinträchtigung nur ausdenken, sagt der Landesrechnungshof deutlich, dass die meisten Gutachten positiv beschieden werden, die Expertise der Lehrkräfte als besonders zutreffend ist, der Aufwand des Verfahrens aber viel zu hoch.

  • Das habe ich mich selbst schon häufiger gefragt.

    Aber „hieß es“ und „Erlass“ sind 2 Paar Schuhe.

    Bei uns "hieß es" von der Landesschulbehörde ... Da der Erlass in der Frage nicht eindeutig ist, wird man wohl das wohl so akzeptieren müssen.

  • Da der Erlass in der Frage nicht eindeutig ist, wird man wohl das wohl so akzeptieren müssen.

    Warum?


    Lasst es euch doch schriftlich geben.

    Alternativ legen die Eltern Widerspruch ein. Das geht in alle Richtungen.


    Letztlich musst du ja auch darlegen, dass du sämtliche möglichen Fördermaßnahmen ausgeschöpft hast.

    Da "hieß es", Wiederholung sei eine Maßnahme, aber es gibt Kinder, da wird auch eine Wiederholung nichts bringen und von dem System, dass die Kinder 3 Jahre durch das Regelschulsystem müssen, bevor sie eine leistungsdifferenzierte Förderung erhalten, hatte man sich durch die Einführung der Inklusion verabschiedet, um es jetzt hinten herum wieder einzuführen.

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