Aber wenn die Noten ausgesetzt wurden, müsste doch ein Gutachten vorliegen, oder?
Nein. In NDS kann man auch Noten aussetzen, OHNE ein Gutachten zu erstellen.
Das ist im Rahmen des Nachteilsausgleiches möglich, der durch die Klassenkonferenz festgesetzt wird.
Dadurch kann man zumindest bei uns dann sofern Personal da ist, im Rahmen der Inklusion bessere Unterstützung erhalten.
Diese Unterstützung gibt es bei uns nicht, die Zahl der Stunden ändert sich nicht mitrede Anzahl der Unterstützungsbedarfe Lernen, Sprache, ESE, ein Schulwechsel ist n der GS nicht möglich... das dürfte in anderen BL anders sein.