Grundschulabschluss wird nicht erreicht - welche Folgen für das Kind?

  • Hallo zusammen,


    bisher habe ich in den verschiedenen Schulgesetzwerken nichts dazu finden können und deshalb hoffe ich, hier ein bisschen mehr Aufklärung zu bekommen.

    Ein Schüler, der bereits eine Klasse wiederholt hat, steht wiederholt auf der Kippe: Er wird trotz vielfacher Förderangebote/Differenzierung Aussetzung von Noten das Ziel der 4. Klasse wahrscheinlich nicht erreichen. Ein Gutachten auf sonderpädagogischen Förderbedarf wird es nicht geben und eine Wiederholung der 4. Klasse macht aufgrund seines Alters vermutlich wenig Sinn bzw. es würde seine Lernmotivation wahrscheinlich noch mehr verringern.

    Er würde von der Grundschule mit einem Abgangszeugnis auf die weiterführende Schule wechseln (ich glaube mich erinnern zu können, dass ein früherer Kollege in solch einem Fall schon mal "aus pädagogischen Gründen" unter Bemerkungen eingetragen hat). Welche Folgen/Auswirkungen auf seine Schullaufbahn hat der fehlende Grundschulabschluss in Rheinland-Pfalz für das Kind?

    Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte, oder wo ich entsprechende Regelungen und Aussagen finde.

  • Bundesland wäre dazu relevant. Ansonsten wäre es mir aber neu, dass man einen "GrundschulABSCHLUSS" erwirbt. Wenn das Kind später einen HS-Abschluss oder einen anderen Abschluss (Mittlere Reife/Fachabitur/Abitur...) erwirbt ist das der relavante berufsqualifizierende Abschluss. Für das GS-Zeugnis interessiert sich später beruflich niemand mehr. Relevanter ist diese Frage im Hinblick auf die Schulpflicht. Unter Umständen endet diese dann vor Erreichen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Sollte der Schüler infolger schwerwiegender disziplinarischer/strafrechlicher... Probleme einen Schulverweis erhalten könnte das im worst case eine dauerhafte Ausschulung zur Folge haben, weil keine weitere Schule verpflichtet wäre ihn aufzunehmen nach dem Ende der Schulpflicht (die sich eben nicht nach der erreichten Schulklasse und Abschlüssen richtet, sondern nach absolvierten Schuljahren und Lebensalter). Es gibt dann zwar z.B. den BVJ-Bereich für solche Kandidaten. Leichter macht es das Leben aber sicherlich nicht, wenn man schon so früh im Leben beginnt durch diverse Sicherungsnetze durchzurutschen und weitergereicht wird. Insofern wäre es wichtig diesem Kind jetzt noch diagnostisch begleitet zu helfen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie kann denn ein Kind die 4. Klasse nicht bestehen und nicht mindestens Förderschwerpunkt Lernen, wenn nicht gar GE, haben? Schließt sich das nicht gegenseitig aus? Oder könnte das Kind Leistung zeigen, wird aber durch äußere Faktoren gebremst?

  • Ein Gutachten auf sonderpädagogischen Förderbedarf wird es nicht geben

    Warum denn nicht? Ich bin ja keine Grundschullehrerin, kann aber nicht nachvollziehen, wieso ein solches Gutachten in dem Fall nicht erstellt werden muss und ob dieser Junge - da gebe ich @Lehramtsstudent absolut recht - nicht besser auf eine Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen (oder- je nachdem, wo seine Probleme liegen - einem anderen Schwerpunkt) wechseln sollte.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Spannend, wie verschieden das mal wieder alles ist. Von der "Verbalbeurteilung bei Lernschwierigkeiten" bis hin zum "erfolgreichen Abschluss der Grundschule".


    Und ja, offenbar entscheidet hierüber die Behörde.


    Wieso fragst du nicht erstmal deine Schulleitung? Die weiß sowas nämlich. Oder bist du eigentlich als Mutter/Vater interessiert?

  • Das Kind muss schon lange in die Förderschule. Spätestens jetzt sollte es ganz klar sein :D


    Ich verstehe immer nicht, wieso die Förderschule so vehement gemieden und verweigert wird. Ich war selbst ein Jahr dort und das hat mir sehr gut getan.:aufgepasst:

  • Das Kind muss schon lange in die Förderschule. Spätestens jetzt sollte es ganz klar sein :D


    Ich verstehe immer nicht, wieso die Förderschule so vehement gemieden und verweigert wird. Ich war selbst ein Jahr dort und das hat mir sehr gut getan.:aufgepasst:

    Weil es im 21.Jahrhundert sowas wie Inklusion gibt möglicherweise.

  • Das Kind muss nicht zwingend auf die Förderschule, natürlich könnte es auch auf der Regelschule im gemeinsamen Lernen verbleiben. Sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt.

    Aber es braucht einen offiziell festgestellten Förderbedarf.


    Ups, da war samu schneller 😉

  • Wie kann denn ein Kind die 4. Klasse nicht bestehen und nicht mindestens Förderschwerpunkt Lernen, wenn nicht gar GE, haben?

    Wenn das Kind nicht am Unterricht teilnimmt oder wenn es in Teilen Leistung zeigt, in anderen Teilen aber nicht, schafft das Kind den Abschluss womöglich nicht, obwohl keine Beeinträchtigung im Lernen besteht.


    Dann steht zur Debatte, ob ein Unterstützungsbedarf Lernen „sauber“ diagnostiziert werden kann,

    zudem gibt es ja Bundesländer, die beim Verfahren auf ein Einvernehmen mit den Eltern setzen, weil Eltern den Bescheid anfechten können und die Landesschulbehörde diesem Einspruch stattgibt... da ist das aufwändige Verfahren dann sehr viel Arbeit für sehr wenig Nutzen.

    Ein Verfahren ist andererseits eine Überprüfung und keine Anmeldung zur Förderschule, allerdings gibt es während des laufenden Verfahrens bei entsprechenden Ergebnissen die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

  • §16 i.V.m. §46 Abs. 5 der GSO RLP.

    https://grundschule.bildung-rp….de/GSO-Text_24_04_18.pdf

    Schwierige Geschichte - da sollte man ggf. die Schulbehörde mit ins Boot holen.

    Aus dem von Bolzbold verlinkten Dokument:



    Kann nach insgesamt sechs Schuljahren der erfolgreiche Besuch der Grundschule von der Klassenkonferenz nicht festgestellt werden, entscheidet die Schulbehörde über den weiteren Bildungsweg.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vermutlich ist mit der Notenaussetzung nur gemeint, dass die Note im Lesen und Rechtschreiben bereits aufgrund einer LRS ausgesetzt wurde.

    Dafür braucht es in dem Sinne kein Gutachten.


    Edit: Das sind natürlich nur Vermutungen, vielleicht schreibt der TE noch was dazu.

  • Das finde ich komisch, dass es kein Gutachten auf sonderpädagogischen Förderbedarf bei einer Notenaussetzung gibt. Was ist denn so schlimm an einem sonderpädagogischem Förderbedarf? Dadurch kann man zumindest bei uns dann sofern Personal da ist, im Rahmen der Inklusion bessere Unterstützung erhalten. Eine Gesamtnotenaussetzung in Mathe oder Deutsch heißt, dass das Kind lernzieldifferent unterrichtet wird und deswegen die geforderten Klassenziele der aktuellen Klasse nicht unbedingt erreicht werden.

    Dennoch kann das Kind auf einer weiterführenden Schule weiter zieldifferent unterrichtet werden. Wie dieser Übertritt nun gestaltet wird, liegt an den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes.

    Eine Feststellung auf sonderpädagogischen Förderbedarf hat (zumindest in Bayern) noch nichts mit dem Besuch einer Förderschule zu tun.

    Etwas anders ist es, wenn ein Notenschutz wegen Legasthenie und anderer im Schulgesetz festgeschriebenen Teilleistungsstörungen besteht.

    In Bolzbolds Link kann man die Voraussetzung für RLP gut nachlesen.

    Wie Samu schon schrieb: Bist du Lehrerin, dann ist dein erster Ansprechpartner der Schulleiter, denn der sollte sich auskennen. Auch als Eltern erhält man von der Schule kompetente Auskunft.

  • Er geht auf die Realschule+, weiteres Brimborium gibts idR nicht, die Schulbehörde schenkt sich das. Wir hatten den Fall zweimal in den letzten Jahren.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

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