Sehe ich immer noch nicht so. Ich habe da so meine Bedenken, dass die entsprechende Weisung der Schulleitung eine rechtliche Prüfung ohne Weiteres überstehen würde.
Mag sein, aber zunächst ist der Dienstanweisung Folge zu leisten. Für die Konferenz bedarf es bei uns z. B. Der Ankündigung von TOP, eine DB kann alles Mögliche sein, ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt angekündigt werden muss, was da im einzelnen besprochen werden soll. Wenn man also hinterher rumstreiten wollte, was ich im Sinne der eigenen Gesundheit vermeiden würde, dann müsste man m.M.n. trotzdem erst mal erscheinen.