Dienstbesprechungen NRW

  • Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?

    Äh, nein. Ort und Zeit sind nciht angemessen. Ermessenspiellraum überschritten. Ich möchte mal sehen, wie jemand eine Nachtsitzung mit der Fürsoregpflicht in Übereinstimmung bringt.


    Es ging im Übrigen im Ausgangsposting nicht um eine Dienstsprechung, sondern um ein social Event, das als solche Umtituliert wurde, um eine Teilnahmepflicht dafür herbeizulügen. So etwas soll einem gesunden Geist entspringen? Kann ich nicht nachvollziehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und bei mir ging es um Dienstbesprechungen, die eine Teilnahmeverpflichtung darstellen zu Dingen, für die das Kollegium nicht zuständig ist und die mMn nur dazu dienten, die Mehrheitsmeinung des Kollegiums zu erfragen, damit die SL sich nicht mit ihrem Standpunkt exponiert. Das Kollegium ist nicht verpflichtet, die Arbeit der SL zu machen oder auch nur vorzubereiten oder ihre Unsicherheit zu therapieren.


    Was ein angemessener Ort und Zeit für eine DB ist steht nirgendwo. Am Ende lief es darauf hinaus, dass eine Dienststellenleitung am Tag wohl keinen Einsatz verfügen darf, der über 12 Stunden von Beginn bis endgültiges Ende (inklusive Pausen) hinausgeht. Das war das einzige, was ich dazu finden konnte. Mit anderen Worten: um 800 Uhr morgens zum Unterricht angetanzt heißt, du bist bis 2000 an diesem Tag verratzt. Und das musste ich aus einer Verordnung rauslesen, die eigentlich zu 80% für Polizei- denn für generische Landesbeamte geschrieben war.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Oha, da habe ich mit meiner kleinen Anfrage wohl in ein Wespennest gestochen. Ich möchte aber vielleicht noch etwas klar stellen. Ich stehe an diesem Freitag nicht auf gepackten Koffern und möchte zeitig nach Unterrichtsschluss in den Urlaub, so schlecht plane ich nicht. Allerdings habe ich auch Familie und Kinder und auch da gibt es wichtige Termine, die keinen Aufschub erlauben. Diese Dienstbesprechung ist zeitig angekündigt worden mit dem einzigen Inhalt der erwähnten (geselligen) Verabschiedungen, aber an diesem Tage sind schon wichtige private Verpflichtungen terminiert (abgesehen von den ganzen schulischen Überstunden während der laufenden Digitalisierung unserer Schule mit der Einführung und Administration von Logineo und Moodle (bin Schul-Admin), und den 70 Oberstufenklausuren die da zur Korrektur in den Herbstferien warten), nun stecke ich in einem Dilemma. Ausserdem sind diese Kollegen schon während der Corona-Pandemie Ende des letzten Schuljahres in einer Lehrerkonferenz offiziell verabschiedet worden, allerdings waren zwei der Scheidenden dort nicht anwesend (deshalb die Neuterminierung). Da Dienstbesprechungen hier in NRW folgenden Charakter haben sollten:

    "i.d.R. zur

    • Information des Lehrerkollegiums über aktuelle schulische Sachverhalte,
    • Beratung über organisatorische Fragen,
    • Erteilung von Anweisungen durch den Schulleiter und
    • Vorbereitung von Konferenzbeschlüssen."

    finde ich die Ansetzung der Verabschiedung als Dienstbesprechung (was mich ja in einen Verpflichtungszwiespalt bringt) in diesem Fall mehr als ungeschickt.

    Ich glaube in meinem Fall bleibt mir dann nur das Gespräch mit der SL.


    Danke für die vielen Kommentare, sie waren teilweise sehr erhellend.

  • Ich hab keine Handhabe dagegen. Ich hab zumindest noch keine gefunden. Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?

    Ja, so ist es. Willkommen im Lehrerberuf :uebel:

    Nein, so ist es nicht. Macht euch doch nicht durch solche Übertreibungen lächerlich.

  • Nein, so ist es nicht. Macht euch doch nicht durch solche Übertreibungen lächerlich.

    Ok, ab wieviel Uhr fängt denn die Übertreibung bei der Einberufung einer DB für dich an? 20:00 Uhr, 21:00 Uhr, 22:00 Uhr? Wo ist die Grenze? Und wer legt sie fest?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Wir hatten das Thema schon einmal mit Blick auf die Ruhezeitenregelung von mind. 11 Stunden. Angemessen mag eine dienstliche Veranstaltung dann sein, wenn der Dienstschluss so liegt, dass die Ruhezeit noch eingehalten wird. Außerdem soll die dienstliche Veranstaltung nur "normale" Arbeitstage betreffen, das Wochenende, Feiertage usw. fallen heraus, nicht jedoch unterrichtsfreie Tage einzelner Lehrkräfte.


    Den manchmal hier gehörten Einwand, die gesetzliche Ruhezeit gelte für Lehrkräfte nicht, möchte ich gleich entkräften, nachdem wir mit der Behörde diesbezüglich mal Rücksprache gehalten haben. Die "harte" Ruhezeitregelung bindet den Arbeitgeber bereits dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der beabsichtigten Ruhezeit noch dienstlich tätig wird bzw. werden muss. Es ist bei der freien Zeiteinteilung von Lehrkräften natürlich völlig unrealistisch, dass eine Lehrkraft erst um 10 Uhr ihren Unterricht beginnt, weil sie am Vortag selbst entschieden hat, bis 23 Uhr am Schreibtisch zu sitzen. Das wiederum ist aber ein völlig anderer Fall, als eine Lehrkraft durch Pflichtveranstaltung dazu zu zwingen, 23 Uhr noch zu arbeiten.

  • Mit anderen Worten: um 800 Uhr morgens zum Unterricht angetanzt heißt, du bist bis 2000 an diesem Tag verratzt. Und das musste ich aus einer Verordnung rauslesen, die eigentlich zu 80% für Polizei- denn für generische Landesbeamte geschrieben war.

    Bei uns (Bei mir aktuell nicht) kommt durchaus 7.30 bis 20 Uhr vor.


    Da ich vorhabe, unseren lethargischen Personalrat zu "entmachten" und mich dann genau um solche Dinge vorrangig kümmern will: hast du dazu einen Link oder den Namen der Verordnung?

  • Ok, ab wieviel Uhr fängt denn die Übertreibung bei der Einberufung einer DB für dich an? 20:00 Uhr, 21:00 Uhr, 22:00 Uhr? Wo ist die Grenze? Und wer legt sie fest?

    Ohje. Wenn niemand eine solche Grenze hingeschreiben hat, dann gibt es ja gar keine. Dann kann der Schulleiter wohl machen, was er will. Oder was möchtest du uns sagen.


    Es gibt sinnigerweise für vieles keine festen Grenzen und vorgegebene Regeöln. Manchmal müssen sie Verantwortlichen einfach mal Entscheidungen trffen. Dafür sind sie nämlich Schulleiter, Abteilungsleiter oder was auch sonst für wichtige Leute.


    Dabei haben Sie sinnigerweise einen Ermessensspielraum. Der schwebt irgendwo in den Grenzen der Abwägung zwischen dienstlicher Notwendigkeit, Fürsorge, Dringlichkeit, anderen dienstlichen Verpflichtungen, dem legitimen Anspruch auf einen Feierabend, Nacht- und Feiertagsruhe.


    Ich sehe zum Beispiel erstma keinen Grund, eine Dienstbesprechung bis 20:00 Uhr anzusetzen. Es dürfte auch davor genug Slots geben. Etwas anderes ist womöglich eine Pflegschaftssitzung, die man sinnigerweise so ansetzt, dass möglichts viele Eltren auch Zeit haben.


    22:00 bis 06:00 gilt als Nachtruhe. Für solche Dienst- und Arbeitszeiten gibt es im Schichtbetrieb üblicherweise Zulagen. Schulen arbeiten nicht im Schichtbetrieb. Solche Zeiten sind offensichtlich nicht legitim.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • (abgesehen von den ganzen schulischen Überstunden während der laufenden Digitalisierung unserer Schule mit der Einführung und Administration von Logineo und Moodle (bin Schul-Admin), und den 70 Oberstufenklausuren die da zur Korrektur in den Herbstferien warten),

    Nunja. Wenn es dem Schulleiter wichtiger ist, dass du zu eienr überflüsigen Veranstaltung aufläufst, dann bleibt wohl etwas anderes liegen.


    Das kannst du deinem SL vorher mitteilen, su möchtest ja mit ihm sprechen, oder hinterher, wenn er fragt wie weit den Moodle und co. sind.


    Das Gespräch wollte ich aber nicht so führen, dass ich furchtbar überlastet sei und jetzt eine Ausnahmeregelung bzgl. der Nichtteilnahme bräuchte. Ich betonte eher, dass die Verpflichtung zu einem social Event diesem dem Charakter raube und das unfair den Verabschiedeten sei. Dann führte ich an, dass ich die Dienstverpflichtung nicht nachvollziehen kann und dann erläuterte ich, dass Uhren nur vorwärts laufen.


    Man muss übrigens gar nicht viel anführen, was man so macht. Ich stelle fest, dass die Frage, was man denn nun liegen lassen soll auch unbeantwortet Wunder wirkt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ohje. Wenn niemand eine solche Grenze hingeschreiben hat, dann gibt es ja gar keine. Dann kann der Schulleiter wohl machen, was er will. Oder was möchtest du uns sagen.

    Das ist das was meine SL mir sagt. Und jetzt warte ich drauf, was du dagegen vorbringen willst.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Da ich vorhabe, unseren lethargischen Personalrat zu "entmachten" und mich dann genau um solche Dinge vorrangig kümmern will: hast du dazu einen Link oder den Namen der Verordnung?

    Viel Spaß damit: ArbZVO, insb. §6.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Das ist das was meine SL mir sagt. Und jetzt warte ich drauf, was du dagegen vorbringen willst.

    Du hast es doch selbst verlinkt:

    Viel Spaß damit: ArbZVO, insb. §6.

    Edit: Natürlich sagt §1 gerade aus, dass diese für Lehrkräfte nicht gültig ist. Den Grund kannst du Post #46 entnehmen.

  • Das ist das was meine SL mir sagt.

    Na, dann mach' halt, was deine SL dir sagt. Du bist erwachsen.

    Und jetzt warte ich drauf, was du dagegen vorbringen willst.

    Ich hatte dazu bereits etwas ausgeführt. Ich wüsste jedenfalls, was ich meiner SL erklärte, wenn Sie mit absurden Nachtsitzungen oder Zwangsbespaßungen um die Ecke käm.


    Ich meine, ich habe das in diesem Thread hinreichend ausführlich ausgeführt. Zumindest reicht mir es. ich muss hier niemanden belehren, erziehen oder glücklich machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nein, du musst keinen belehren, das stimmt wohl. Aber eigene Behauptungen zu begründen wäre schon gut, wenn man darauf hofft, dass sie ernst genommen werden sollen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Wäre es möglich, dass der Schulleiter sich dachte "hey, wäre schön, wenn einmal alle 5 min. länger blieben, um Frau und Herrn Mustermann zuzuprosten? Freitag vor den Ferien haben alle gleichzeitig Schluss, da bietet es sich doch an."


    Aber vielleicht wollte er auch eine miesgelaunte Zwangsveranstaltung draus machen, getarnt als Dienstberatung, damit ja keiner 13.01h in den Urlaub kann. Nur damit sich alle ärgern, einschließlich ihm selbst :hammer:



    Ich glaube in meinem Fall bleibt mir dann nur das Gespräch mit der SL.

    Das wollte ich auch gerade vorschlagen. Rein rechtlich müsstest du hingehen, rein menschlich wird dich vermutlich niemand zwingen, wenn du darum bittest, einen privaten Termin wahrnehmen zu können. Erholsame Herbstferien:wink2:

  • Dienstbesprechung?

    Zitat

    Bei der Veranstaltung mit dem gesamten Kollegium seien die Coronavirus-Regeln nicht konsequent eingehalten worden, so die Stadt Aachen am Sonntag. Die Lehrerinnen und Lehrer sind in häuslicher Quarantäne, dürfen aber – soweit symptomlos – von zuhause aus weiter arbeiten.

    https://www.aachener-nachricht…-geschlossen_aid-53846685

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Als kleiner Nachtrag eine Selbstverständlichkeit:


    Billiges Ermessen und Verhältnismäßigkeit sind rechtsstaaliche Prinzipien. "Der Chef hat immer recht." aber nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Rein rechtlich müsstest du hingehen

    Sehe ich immer noch nicht so. Ich habe da so meine Bedenken, dass die entsprechende Weisung der Schulleitung eine rechtliche Prüfung ohne Weiteres überstehen würde.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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