Hallo zusammen,
wer kann weiterhelfen? Ich habe eine kleine rechtliche Frage bezüglich angesetzter Dienstbesprechungen. Ich weiss, das Dienstbesprechungen laut der BASS NRW für uns Lehrer natürlich verpflichtend sind, allerdings frage ich mich, ob diese auch verpflichtend sind, wenn der übliche Dienstbesprechungscharakter nicht erkennbar ist. Kurz, wenn die Dienstbesprechung nur angesetzt wird, um Kollegen zu verabschieden (nicht in den Ruhestand sondern bei Schulwechsel, habe hier auch keinen Bezug zu den Kollegen die verabschiedet werden da sie anderen Fachgruppen angehören und auch privat kein Kontakt stattfand). Vor allem Freitag, nach der 6. Stunde am letzten Schultag vor den Herbstferien.
Danke.