Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?
Äh, nein. Ort und Zeit sind nciht angemessen. Ermessenspiellraum überschritten. Ich möchte mal sehen, wie jemand eine Nachtsitzung mit der Fürsoregpflicht in Übereinstimmung bringt.
Es ging im Übrigen im Ausgangsposting nicht um eine Dienstsprechung, sondern um ein social Event, das als solche Umtituliert wurde, um eine Teilnahmepflicht dafür herbeizulügen. So etwas soll einem gesunden Geist entspringen? Kann ich nicht nachvollziehen.