Ich weiß, es passt überhaupt nicht dazu, aber weil es euch vllt. interessiert:
Dienstrad für Arbeitnehmer, Selbstständige - und in Baden-Württemberg ab sofort auch für Beamte/Lehrer
Bisher war die Inanspruchnahme eines Dienstrades nur für Arbeitnehmer/innen und Selbstständige möglich, nicht aber für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, da hier das Tarifrecht im Wege steht. In Baden-Württemberg gibt es ab 20. Oktober 2020 eine Regelung für Beamt/innen und Richter/innen, allerdings weiterhin nicht für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (und damit auch nicht für im öffentlichen Dienst angestellte Lehrer/innen).
Ist das in anderen BL auch so?