Angst vor dem Amtsarzt

  • Hallo alle zusammen,


    Ich bin gebürtige Niederländerin und habe die niederländische und deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Familie lebt in einer Grenzstadt in den Niederlanden. Ich wohne und arbeite im Gebiet der Bezirksregierung Kleve. Ich fahre jedes Wochenende zu meinen Eltern und zu Freunden. Mit meinen Freundinnen grillen wir oft oder machen uns einen schönen Mädchenabend. Manchmal bringt eine Freundin auch etwas Cannabis mit und wir rauchen dies dann und machen es uns gemütlich. So auch letztes Wochenende. Ich arbeite zurzeit als Vertretungslehrerin. Ich habe heute von der Schulleitung erfahren, dass eine Planstelle ausgeschrieben wird und ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Stelle erhalte, sobald ich mich bewerbe (meine Fächerkombi, Ordnungsgruppe und Zusatzqualifikation seien wohl einfach konkurrenzlos). Nun frage ich mich, wie schnell sowas geht. Wann muss ich zum Amtsarzt und was wird alles beim Amtsarzt getestet? Ich habe unglaubliche Angst, dass ich irgendwie noch THC im Körper habe und dass das gemessen wird. Wäre eine THC-Befund im Körper ein Ausschlusskriterium?


    Danke für eure Hilfe.

  • THC ist bis zu 30+ Tage im Blut und Urin nachweisbar. Dass du innerhalb der nächsten vier Wochen zum Amtsarzt musst, ist eher unwahrscheinlich. Lass das kiffen die nächste Zeit einfach sein, dann passt das schon.

  • Ich musste keinen Drogentest machen, nur angeben, ob ich rauche bzw. regelmäßig trinke.


    (...übrigens gerade Weißwein, weil zur Kürbissuppe geht das nicht anders :flieh:)

  • Ich habe gelesen das es jetzt nicht mehr Zwang ist in Bayern, aber man wird gefragt, ob es einen Verdachtsmoment gab, also ob man z.B. Sex mit einem Mann hatte als Mann. Das finde ich extremst diskriminierend. Nach denen ist wohl jeder homosexuelle Mann automatisch HIV positiv.

  • Ich habe gelesen das es jetzt nicht mehr Zwang ist in Bayern, aber man wird gefragt, ob es einen Verdachtsmoment gab, also ob man z.B. Sex mit einem Mann hatte als Mann. Das finde ich extremst diskriminierend. Nach denen ist wohl jeder homosexuelle Mann automatisch HIV positiv.

    Das darf ernsthaft gefragt werden? Naja Bayern...

  • Das darf ganz bestimmt auch in Bayern nicht gefragt werden, aber wo kein Kläger bzw. wo verunsicherte junge Menschen Angst haben die wichtige Amtsarztuntersuchung nicht zu bestehen, kann sich solch ein ungerechtfertigter Grundrechtseingriff entsprechend lange halten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das mit dem Aidstest find ich interessant. Mal unabhängig davon, dass ich dies im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung für absolut übergriffig halte. Was wäre die Konsequenz bei positivem Nachweis? Der Kandidat stellt einen Antrag auf Schwerbehinderung, nach positiver Bescheidung einen erneuten Antrag auf Verbeamtung und schwupp die schwupp darf das Testergebnis nicht mehr zur Entscheidungsfindung genutzt wird. Meine Güte aus welchem Jahrhundert sind die Checklisten und wieso machen Amtsärzte so etwas mit? Ach nee ich vergaß, das hat man sich vor über 75"Jahren schon Mal gefragt!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ... nicht mehr Zwang ist in Bayern, aber man wird gefragt, ob...

    Wo auch sonst? Da hängt vermutlich auch in jeder Amtsstube ein Heiligenschein.


    Wird man eigentlich künftig auch nur bayerischer Landesbeamte*r, wenn man nicht in Ischgl saufen skifoan war? Weil man könnt' ja fei Corona g'habt hab'n.

  • Das mit dem Aidstest find ich interessant. Mal unabhängig davon, dass ich dies im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung für absolut übergriffig halte. Was wäre die Konsequenz bei positivem Nachweis? Der Kandidat stellt einen Antrag auf Schwerbehinderung, nach positiver Bescheidung einen erneuten Antrag auf Verbeamtung und schwupp die schwupp darf das Testergebnis nicht mehr zur Entscheidungsfindung genutzt wird. Meine Güte aus welchem Jahrhundert sind die Checklisten und wieso machen Amtsärzte so etwas mit? Ach nee ich vergaß, das hat man sich vor über 75"Jahren schon Mal gefragt!

    Wie ich schrieb: Heute ist es nicht mehr so, zu meiner Zeit als Lehramtsanwärterin schon. Im letzten Jahrtausend.

  • Das mit dem Aidstest find ich interessant. Mal unabhängig davon, dass ich dies im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung für absolut übergriffig halte. Was wäre die Konsequenz bei positivem Nachweis? Der Kandidat stellt einen Antrag auf Schwerbehinderung, nach positiver Bescheidung einen erneuten Antrag auf Verbeamtung und schwupp die schwupp darf das Testergebnis nicht mehr zur Entscheidungsfindung genutzt wird. Meine Güte aus welchem Jahrhundert sind die Checklisten und wieso machen Amtsärzte so etwas mit? Ach nee ich vergaß, das hat man sich vor über 75"Jahren schon Mal gefragt!

    Das würde mich auch sehr interessieren. Gilt man mit HIV als schwerbehindert? Die die ich kenne und in Therapie sind wirken überhaupt nicht schwerbehindert bzw. überhaupt behindert. Die nehmen jeden Tag ihre Tablette und ansonsten merkt man nichts

  • Wie ich schrieb: Heute ist es nicht mehr so, zu meiner Zeit als Lehramtsanwärterin schon. Im letzten Jahrtausend.

    Der Test ist wie gesagt kein Zwang mehr, aber nur wenn keine Verdachtsmomente bestehen. Falls welche bestehen, muss man ihn machen bzw. man wird danach gefragt

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