Auskunft Corona-Testergebnis gegenüber Arbeitgeber

  • Wie gesagt: da bin ich mir nicht sicher, ob er das wirklich so einfach darf! M. E. dürfte er mich zwar zum Arzt bzw. nach Hause schicken, wenn er meint, dass ich krank (und somit eine "Gefährdung" für meine KuK und SuS) sei - also um mich auszukurieren, vom Arzt zu untersuchen und ggf. krankschreiben zu lassen -, aber ansonsten gilt doch wohl Folgendes:

    Darf mein Arbeitgeber mich in Zeiten von Corona zwangsweise ins Home-Office schicken?

    Auch, wenn die Antwort auf diese Frage in Krisenzeiten vielleicht etwas seltsam anmutet, aber hier gilt: nein, das darf er nicht. Ein Arbeitgeber darf nämlich nicht über den privaten Wohnraum der Angestellten bestimmen. Einseitige Verfügungen sind also unwirksam. Sie als Arbeitnehmer müssen einer solchen Regelung ausdrücklich zustimmen.

    (Quelle: https://www.hannoversche.de/wi…e-office-rechte-pflichten)


    So, das war's jetzt aber von mir zu diesem Thema! Da ich eh nur Vermutungen anstelle und keine rechtlichen Belege habe, macht es wohl wenig Sinn, das weiter auszudiskutieren.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Schade übrigens, dass das scheinbar wirklich niemand beantworten kann. Oder habe ich da was überlesen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Schade übrigens, dass das scheinbar wirklich niemand beantworten kann. Oder habe ich da was überlesen?

    Bundes-Infektionsschutzgesetz schrieb:

    § 31 Berufliches Tätigkeitsverbot

    Die zuständige Behörde (=> nicht: der Dienststellenleiter einer Schule) kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 32 Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. (=> Möglicherweise haben Landesgesundheitsämter Schulleiter ermächtigt, selbständig zu entscheiden, ob sie Kollegen für krank halten, das hat jedoch bislang niemand schwarz auf weiß gefunden). Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.

  • Du bist wohl unerschütterlich, Susannea? Alle Achtung!
    Ich hab mich schon nicht mehr getraut. :(

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • 2. Lehrer arbeiten immer auch zuhause.

    Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad?!? Ich kenne einige Kollegen, die genau dies nicht mehr tun, die noch nicht mal mehr ein Arbeitszimmer zuhause haben, weil sie es nicht eingesehen haben.


    Und damit bin ich dann wohl raus, denn ihr wollt es nicht glauben, obwohl ich es ja auch belegen konnte, also bleibt bei eurer für mich fehlerhaften Annahme, ich bleibe dabei, was die dgb und auch ich sagen, er darf

  • Wieso, die dgb hat es doch sehr eindeutig formuliert, dass dies möglich ist. Also wem hilft lesen?!?

    Der DGB spricht eindeutig von "Arbeitgeber". Also nochmal (auch wenn @samu und Ratatouille es ja oben bereits betont haben): unsere Schulleitung ist nicht unser Arbeitgeber. Es sei denn, du arbeitest an einer Privatschule.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Unsere Schulleitung ist aber unser Vorgesetzter und Weisungsbefugt für den AG, der erstellt auch das Hygienekonzept und der hat die Fürsorgepflicht und nun denkt, was ihr wollt. Es ist alles gesagt, er darf!

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