Auskunft Corona-Testergebnis gegenüber Arbeitgeber

  • Was untersagt wurde: Dass der SL auch nur danach fragt, ob ein Schüler beim Coronatest war, wenn er wegen Symptomen heimgeschickt wurde. Das impliziert, dass er auch niemanden wegen nicht-Vorlage ausschließen kann.

    Wie gesagt, bei uns schließt der Schulleiter einfach für x Tage aus und die kannst du nur verkürzen indem du vorher ein negatives Testergebnis vorlegst, verlangen, dass du zum Test gehst kann er natürlich nicht.

  • Wie gesagt, bei uns schließt der Schulleiter einfach für x Tage aus und die kannst du nur verkürzen indem du vorher ein negatives Testergebnis vorlegst, verlangen, dass du zum Test gehst kann er natürlich nicht.

    Beim letzten Versuch, einen Verdachtsfall auch nur für die Zeit bis zum Testergebnis fernzubeschulen - nicht mal auszuschließen - hat es einen halben Tag gedauert, bis es ihm die ADD untersagt hat. So läuft's im Land der heiligen KMK-Präsidentin.

  • Wie gesagt, bei uns schließt der Schulleiter einfach für x Tage aus und die kannst du nur verkürzen indem du vorher ein negatives Testergebnis vorlegst, verlangen, dass du zum Test gehst kann er natürlich nicht.

    Nö, das geht in Hessen auch nicht. Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur als Ordnungsmaßnahme möglich. In Bezug auf Corona kann ich (oder auch die SL ihn heimschicken, 48h nach Symptomfreiheit darf er wieder kommen. Ohne Attest. Ohne Arztbesuch. Ohne Test.

  • Zitat

    Beim letzten Versuch, einen Verdachtsfall auch nur für die Zeit bis zum Testergebnis fernzubeschulen - nicht mal auszuschließen - hat es einen halben Tag gedauert, bis es ihm die ADD untersagt hat.

    Für mich schwer vorstellbar.
    Fernbeschulung ist m.E. zwar nicht erzwingbar, aber das Hausrecht bei begründetem Verdacht auch nicht zu nehmen.

    Das erscheint mir alles etwas zu vage.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Nö, das geht in Hessen auch nicht. Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur als Ordnungsmaßnahme möglich. In Bezug auf Corona kann ich (oder auch die SL ihn heimschicken, 48h nach Symptomfreiheit darf er wieder kommen. Ohne Attest. Ohne Arztbesuch. Ohne Test.

    Wir reden aber eigentlich von Lehrern, nicht von Schülern und da ist es keine Ordnungsmaßnahme ;)

  • Wie gesagt, bei uns schließt der Schulleiter einfach für x Tage aus und die kannst du nur verkürzen indem du vorher ein negatives Testergebnis vorlegst, verlangen, dass du zum Test gehst kann er natürlich nicht.

    Die Verordnung würde ich gerne sehen. Hast du das schriftlich?

  • Nö, das geht in Hessen auch nicht. Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur als Ordnungsmaßnahme möglich. In Bezug auf Corona kann ich (oder auch die SL ihn heimschicken, 48h nach Symptomfreiheit darf er wieder kommen. Ohne Attest. Ohne Arztbesuch. Ohne Test.

    In Sachsen auch, wenn die Eltern sagen, dass das Kind symptomfrei sei, kommt es wieder. Alles andere ist auch unrealistisch, weil eben trotz aller Maßnahmen in Größenordnungen Erkältungskrankheiten umgehen.


    Dass die Schulleitung nach Gutdünken Kollegen heimschicken darf finde ich so absurd, dass ich hoffe, dass das ein Irrtum ist. Guckt der dann in den Hals? Misst Fieber?

  • Ja, aber auch als Lehrer kann mir mein SL kein Hausverbot erteilen... Nichtmal zum Hausarzt schicken.

    Und glaub mir, für den Amtsarzt müsste der n ganz anderes Fass aufmachen.

    Derlei Gesetze gibt es in Hessen nicht.

    Auf was für einer rechtlichen Basis soll das denn möglich sein?

    Was steht dann in meiner Akte für ein Fehlgrund drin?

  • Mich darf meine Schulleitung gerne jeder Zeit nach hause schicken.

    Leider hat unsere Schulleitung das gegenteilige Ansinnen, übt Druck aus, dass möglichst viele Lehrer im Präsenzunterricht arbeiten.

  • Natürlich kann der Schulleiter dich immer nach Hause schicken, er hat ja die Fürsorgepflicht dem Personal gegenüber und natürlich kann er auch Hausverbot erteilen, gibt es bei uns öfter, wenn auch meist eher nicht aus Sicherheitsgründen und eher für Eltern als für Kollegen. Aber der Schulleiter hat das Hausrecht.

  • der Schulleiter hat das Hausrecht.

    Aber keine Diagnosekompetenz. Wie gesagt, wenn es so ist, dass dein Schulleiter anhand von Symptomen entscheiden darf, welcher Kollege das Haus betritt, dann sag doch bitte, wo es steht. "Natürlich" ist keine Begründung.

  • Na ja, der SL hat eine Fürsorgepflicht und kann im Rahmen dieser durchaus Lehrkräfte nachhause schicken. Habe ich im Ref sowohl selbst erlebt, als auch bei einer Kollegin mitbekommen (akuter Trauerfall in der Familie, sie unter Schock noch in ihre Klasse gegangen, wo sie dann völlig aufgelöst nach 20min wieder rauskam. Der SL hat sie dann erstmal zu sich ins Büro gesetzt für eine halbe Stunde und als sie wieder fahrtüchtig war nachause geschickt mit der Auflage keinesfalls in den nächsten zwei Tagen wiederzukommen). Ich selbst war akut erkrankt zu einem UB-Termin (schwere Bronchitis, hohes Fieber, kaum Stimme). Weil es zeitlich nicht möglich war den Termin zu verschieben (ohne Verlängerung) bin ich halt krank angerückt. Vor dem UB hat der stellvertretende SL mich in sein Büro geholt und gefragt, ob ich sicher sei, das machen zu wollen, nach dem UB ist er sofort wiedergekommen und hat mich direkt nachhause geschickt für den Rest der Woche ("Wir als Schulleitung machen uns Sorgen um Sie und möchten sichergehen, dass Sie jetzt erst einmal wieder gesund werden."). (War einer meiner besten UBs. :lach:)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: -s+S

  • Es geht doch nicht darum, dass irgendwer röchelnd und mit fieberglasigen Augen ins Haus kriecht, sondern dass in 99 von 100 Fällen mit Schnupfen einfach nur ein Schnupfen vorliegt und man Hals- und Kopfweh nicht mal sehen kann. Über meldepflichtige Infektionskrankheiten entscheidete bislang das Gesundheitsamt. Ich hatte schon allerlei mit Würmern, Krätze, Durchfall und Masern zu tun, falls also Corona einen Sonderfall darstellt, einfach deswegen weil es neu ist, wird es dazu mehr als eines "Hausrechts" im Schulgesetz bedürfen, irgendwen heimzuschicken, so hoffe ich. Denn es grenzt m.M.n. an Willkür, wenn Schulleitungen plötzlich dazu ermächtigt werden, über Gesundheitszustand und Quarantäne eines Kollegen zu entscheiden.

  • Zitat

    ..., wenn Schulleitungen plötzlich dazu ermächtigt werden, über Gesundheitszustand und Quarantäne eines Kollegen zu entscheiden.

    Wer spricht denn davon?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ja aber doch, weil er der für den Gesundheitsschutz Verantwortliche ist. 😳

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Denn es grenzt m.M.n. an Willkür, wenn Schulleitungen plötzlich dazu ermächtigt werden, über Gesundheitszustand und Quarantäne eines Kollegen zu entscheiden.

    Nein, er hat eine Fürsorgepflicht allen Kollegen und Schülern gegenüber und somit kann er auch sagen, das Risiko ist ihm zu hoch den KOllegen in der Schule zu haben.


    Ja aber doch, weil er der für den Gesundheitsschutz Verantwortliche ist. 😳

    Genau das!


    Wie gesagt, erkundige dich mal, wie viele Firmen das so handhaben und die 14 Tage Betretungsverbot nach Reiserückkehr war ja auch nichts anderes in den Schulen.

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