Hallo,
eine Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte:
Ein positives Testergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit dieser seine Fürsorgepflichten in Bezug auf die Belegschaft nachkommen kann.
Das Interesse der Beschäftigten hat hier wohl Vorrang gegenüber dem Datenschutz des Einzelnen. Macht Sinn.
Ein negatives Ergebnis muss aber wohl nicht mitgeteilt werden, da es dem Datenschutz unterliegt. Kann das tatsächlich sein?
Darf ein Arbeitgeber diese Auskunft beim Arbeitnehmer oder beim Gesundheitsamt direkt einholen? Darf das Amt hier überhaupt eine Auskunft erteilen oder muss diese vom Arbeitnehmer selbst kommen? Testergebnisse werden wohl aufgrund der Vielzahl an Fällen oft nur noch telefonisch mitgeteilt.
Wer kennt sich hier aus?