Auskunft Corona-Testergebnis gegenüber Arbeitgeber

  • Hallo,


    eine Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte:


    Ein positives Testergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit dieser seine Fürsorgepflichten in Bezug auf die Belegschaft nachkommen kann.

    Das Interesse der Beschäftigten hat hier wohl Vorrang gegenüber dem Datenschutz des Einzelnen. Macht Sinn.

    Ein negatives Ergebnis muss aber wohl nicht mitgeteilt werden, da es dem Datenschutz unterliegt. Kann das tatsächlich sein?

    Darf ein Arbeitgeber diese Auskunft beim Arbeitnehmer oder beim Gesundheitsamt direkt einholen? Darf das Amt hier überhaupt eine Auskunft erteilen oder muss diese vom Arbeitnehmer selbst kommen? Testergebnisse werden wohl aufgrund der Vielzahl an Fällen oft nur noch telefonisch mitgeteilt.


    Wer kennt sich hier aus? :autsch:

  • ich kann's die nur für die Schüler sagen, wie es in einem der ca. 150 schwachsinnigen Erlasse stand: Positive Tests müssen gemeldet werden. Wir dürfen aber nicht aktiv nachfragen.

    Negativtests müssen nicht gemeldet werden.


    In Kombi ergibt das, dass wir einen zum Arzt schicken, aber da facto nie erfahren, ob er auch dort war,außer er erzählts von sich aus.


    So Planlos wie sich die Länder- und Kommunalebene verhält, gehe ich davon aus, dass das bei Arbeitnehmern tatsächlich genauso ist.

  • Also hier in BW müssen SuS, die zum Arzt gehen mussten infolge gesundheitlicher Probleme in diesem Schuljahr schriftlich (gibt ein Formblatt) angeben, dass sie nach Auskunft von Arzt X vom Y ab dem Z wieder regulär am Schulunterricht teilnehmen dürfen. Ich würde das als Lehrkraft in BW, wenn ich zum Corona-Test müsste wegen eines Falls in einer Klasse entsprechend handhaben, weil es finde ich aktuell einfach fair ist, SLen, nicht im Blindflug agieren zu lassen, wie der Infektionsstand an der Schule tatsächlich ist. Mir ist aber spontan keine entsprechende Regelung bekannt, die das tatsächlich vorschreiben würde. Sollte es um BW gehen, könnte ich das aber vermutlich sehr zeitnah in Erfahrung bringen. Dann bitte einfach nochmal melden. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie war es denn bisher bei meldepflichtigen Krankheiten? Ich meine, man muss das dem Gesundheitsamt melden und was das damit macht ist deren Sache. Ich vermute, dass die der SL sagen "an Ihrer Instution ist ein Fall von XY aufgetreten, verfahren Sie bitte folgendermaßen..."


    Was passiert, wenn man eine Erkrankung als Privatperson nicht meldet weiß ich nicht. Ob man 48h nach Symptomfreiheit bei Diarrhoe zu Hause geblieben ist kann ja auch keiner überprüfen:weissnicht:

  • In Kombi ergibt das, dass wir einen zum Arzt schicken, aber da facto nie erfahren, ob er auch dort war,außer er erzählts von sich aus.


    So Planlos wie sich die Länder- und Kommunalebene verhält, gehe ich davon aus, dass das bei Arbeitnehmern tatsächlich genauso ist.

    Es geht andere (SL, Arbeitgeber) ja auch nicht an, ob jmd nun wirklich beim Arzt war oder nicht. Es kann niemand gezwungen werden, einen Coronatest zu machen, sofern es eine zuständige Behörde nicht tut, oder liege ich da falsch?

    Ein positives Ergebnis wird dem AG/der SL mitgeteilt. Das ist doch das Wichtigste.

  • Es geht andere (SL, Arbeitgeber) ja auch nicht an, ob jmd nun wirklich beim Arzt war oder nicht. Es kann niemand gezwungen werden, einen Coronatest zu machen, sofern es eine zuständige Behörde nicht tut, oder liege ich da falsch?

    Ein positives Ergebnis wird dem AG/der SL mitgeteilt. Das ist doch das Wichtigste.

    Naja, die Schulleitung kann dir ohne negatives Testergebnis Hausverbot erteilen, wir haben die Ergebnisse bisher abgegeben und die Schulleitung abgeheftet. Und warum auch sollte man ein negatives Ergebnis verschweigen, wenn der Test bekannt ist?!?

  • Naja, die Schulleitung kann dir ohne negatives Testergebnis Hausverbot erteilen, wir haben die Ergebnisse bisher abgegeben und die Schulleitung abgeheftet. Und warum auch sollte man ein negatives Ergebnis verschweigen, wenn der Test bekannt ist?!?

    Die Schulleitung kann dir doch kein Hausverbot erteilen, wenn dein Hausarzt der Meinung ist, dass du gar nicht zum Corona-Test musst?! Bei uns hat bisher keiner danach gefragt, wie die Tests der KuK ausgefallen sind. Meine Schulleitung interessiert also ein negatives Testergebnis nicht. Ein positives würden ja die betroffenen KuK wohl sofort der SL mitteilen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Schulleitung kann dir doch kein Hausverbot erteilen, wenn dein Hausarzt der Meinung ist, dass du gar nicht zum Corona-Test musst?!

    Doch, natürlich kann sie das. Wenn sie der Meinung ist, das Risiko ist ihr zu hoch, dann kann sie dir Hausverbot für x Tage oder negativen Test fordern.

  • ... Es kann niemand gezwungen werden, einen Coronatest zu machen, sofern es eine zuständige Behörde nicht tut, oder liege ich da falsch?

    Das nicht, aber zur Quarantäne kann man ja gezwungen werden.


    Edit: vom Gesundheitsamt, vom Schulleiter wohl kaum.

  • Ich wüsste jetzt auch keinen Grund, wieso man ein negatives Ergebnis verschweigen sollte.


    Bei uns ist gerade eher der Effekt zu beobachten, dass sich viele trotz fetter Erkältung nicht krank melden, weil sie befürchten, dass die Schulleitung dann auf Arztbesuch und Test drängt (trotz der kostenlosen Testungen, die bei einigen erst ein paar Tage her und negativ waren). Wer aber noch auf die Beitragsrückerstattung schielt, hat da keinen Bock drauf.

  • Es geht andere (SL, Arbeitgeber) ja auch nicht an, ob jmd nun wirklich beim Arzt war oder nicht. Es kann niemand gezwungen werden, einen Coronatest zu machen, sofern es eine zuständige Behörde nicht tut, oder liege ich da falsch?

    Ein positives Ergebnis wird dem AG/der SL mitgeteilt. Das ist doch das Wichtigste.

    Stimmt. Das Problem ist: Den selben, die einem tagtäglich horrende Lügen bzgl. Fehlzeiten auftischen (ich mag meine Jungs ja wirklich gern, aber DA sind sie doch echt heftig) muss man dann so weit vertrauen, dass man nicht mal fragen darf, ob sie besagten Hausarzt überhaupt aufgesucht haben, wenn sie zwei Tage später wieder auftauchen. Dann brauch ich sie mit Symptomen auch nicht wegzuschicken.

  • Vielleicht in deinem Bundesland, ich hab davon bislang nichts gelesen.

    Dito. Er darf ja (hier) nicht mal nach dem Ergebnis fragen.

    Aber ich glaube, RLP schlägt im Moment sowieso viele, was unsinnige Regelungen und Verantwortungslosigkeit angeht.

  • ...

    Aber ich glaube, RLP schlägt im Moment sowieso viele, was unsinnige Regelungen und Verantwortungslosigkeit angeht.

    Sollen wir wetten? :victory:


    Apropos, gibt's eigentlich schon einen Thread zu den komischsten Regelungen? Da war doch mal das Leseverbot auf der Parkbank ganz am Anfang. Wir können ja mal sammeln...

  • Vielleicht in deinem Bundesland, ich hab davon bislang nichts gelesen.

    Nein, in allen Bundesländern, machen ja alle anderen AG auch. Gibt es diverse Firmen, die das so handhaben.


    Also klar, du musst dann entweder Homeofficeaufgaben bekommen oder eben gar nicht bei voller Bezahlung arbeiten, aber machen darf die Schulleitung das natürlich.

  • Nein, in allen Bundesländern, machen ja alle anderen AG auch. Gibt es diverse Firmen, die das so handhaben.


    Also klar, du musst dann entweder Homeofficeaufgaben bekommen oder eben gar nicht bei voller Bezahlung arbeiten, aber machen darf die Schulleitung das natürlich.

    Nicht, wenn es, wie in unserem Fall, von der Behörde eins obendrüber ausdrücklich untersagt wurde. SL hat remonstriert - wie so oft in den letzten Monaten - wurde aber mal wieder ignoriert.

  • Was wurde untersagt, dass der Schulleiter entscheidet, dass der Lehrer ein Risiko ist und deshalb nicht kommen darf? So wie man eben auch Schüler aktuell nach Hause schicktß


    Ich denke, wir reden gerade aneinander vorbei!


  • Ich denke, wir reden gerade aneinander vorbei!

    Jup, ich glaube, das tun wir tatsächlich.


    Was untersagt wurde: Dass der SL auch nur danach fragt, ob ein Schüler beim Coronatest war, wenn er wegen Symptomen heimgeschickt wurde. Das impliziert, dass er auch niemanden wegen nicht-Vorlage ausschließen kann.


    Ich würde bei unserer Behörde allerdings auch sehr stark davon ausgehen, dass der SL nicht selbstständig entscheiden darf, welche KuK als Risiko daheim bleiben sollen/müssen/dürfen. Die SLn sind bei uns wirklich weitgehend entmündigt. Sie haben sich nämlich zum Teil gewagt, sinnvolle Hygienekonzepte vorzulegen. Kam bei der überforderten ADD (das, was anderswo das Schulamt ist) nicht gut an.

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