In NRW müssen die Schwangeren ganz normal Präsenzunterricht erteilen. Sie können auch nicht auf eigenen Wunsch aus der Ferne unterrichten.
Sollte es jedoch einen bestätigten Corona-Fall an der Schule geben, muss man 14 Tage nach dem letzten Fall Distanzunterricht machen.
In Rheinland-Pfalz genauso.